Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Zuckerfalle Erfrischungsgetränk
Ein Dokument
Zuckerfalle Erfrischungsgetränk
Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW zeigt weiterhin zu viel Zucker in Trinkpäckchen, Dosen und Co.
Bunte Verpackungen, süßer Geschmack und schnelle Erfrischung – gerade im Sommer greifen viele Menschen zu Limonaden, Eistees oder anderen Softdrinks. Eine aktuelle Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW zeigt jedoch: Viele Erfrischungsgetränke in nicht wiederverschließbaren Verpackungen wie Trinkpäckchen oder Getränkedosen enthalten mehr als 30 Gramm Zucker. Das entspricht einem großen Teil der Zuckermenge, die Kinder und Erwachsene täglich maximal zu sich nehmen sollten.
Fast alle Menschen lieben Süßes. Wir sind seit Jahrtausenden darauf gepolt: Was süß ist, liefert Energie, ist meist nicht giftig und nicht verdorben. Aber heute haben wir ein Überangebot an Zucker. Besonders hoch ist der Zuckeranteil in Erfrischungsgetränken, wie schon eine Erhebung der Verbraucherzentrale NRW im Jahr 2022 zeigte. Nun diskutiert die Bundesregierung über eine Zuckerabgabe für besonders süße Getränke, ähnlich wie sie schon in Großbritannien umgesetzt wird. Vor diesem Hintergrund hat die Verbraucherzentrale NRW erneut speziell verschiedene nicht wieder verschließbare Erfrischungsgetränke unter die Lupe genommen, da diese meist sofort komplett ausgetrunken werden und den Zuckerkonsum schnell in die Höhe treiben können. Fazit: Die Rezepturen enthalten überwiegend weiterhin zu viel Zucker.
Die Portionsgröße macht den Unterschied
„Viele Erfrischungsgetränke liefern bereits mit einer einzigen Dose oder Flasche einen großen Teil der Zuckermenge, die täglich möglichst nicht überschritten werden sollte. Gleichzeitig sättigen sie kaum und werden häufig nebenbei konsumiert“, erklärt Katrin Böttner, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW, die die Erhebung durchgeführt hat. Das Ergebnis der Marktstichprobe zeigt: Der Zuckergehalt der untersuchten Getränke reicht von 14 bis 44 Gramm pro Getränk. Da nicht wiederverschließbare Verpackungen meist schnell ausgetrunken werden, ist nicht nur der Zuckergehalt pro 100 Milliliter entscheidend, sondern auch die Portionsgröße. In der Stichprobe gab es Getränke mit 200, 330 und 500 Milliliter Inhalt. Zu den Softdrinks gesellen sich im Laufe des Tages häufig noch andere Süßigkeiten und zuckerreiche Lebensmittel, so dass insbesondere bei Kindern schnell die maximal empfohlene Zuckermenge um ein Vielfaches überschritten wird.
Bewusst auswählen und Zucker sparen
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfehlen, weniger als zehn Prozent der täglichen Energiezufuhr durch Zucker abzudecken – idealerweise sogar nur fünf Prozent. Für Erwachsene sind das rund 50 Gramm Zucker pro Tag, für Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren etwa 35 Gramm. Zwischen den einzelnen Getränken gibt es erhebliche Unterschiede beim Zuckergehalt. Zwei Produkte aus der Stichprobe enthalten mit 4,3 und fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter vergleichsweise wenig Zucker, während es fünf Produkte auf zehn Gramm Zucker und mehr bringen. „Ein kurzer Blick auf die Nährwertangaben lohnt sich“, sagt Katrin Böttner, „man findet sie in der Regel auf der Rückseite der Packung.“
Welche Alternativen gibt es?
Wer seinen Zuckerkonsum senken möchte, trinkt am besten Wasser. Für mehr Abwechslung eignen sich auch selbst gemischte Saftschorlen im Verhältnis drei Teile Wasser zu einem Teil Saft oder Kombinationen mit Früchte- und Kräutertees. So kann man sich geschmacklich schrittweise an weniger süße Getränke gewöhnen. Auch gesundheitspolitisch gewinnt das Thema an Bedeutung: Die Bundesregierung hat angekündigt, eine gestaffelte Abgabe auf zuckergesüßte Getränke nach britischem Vorbild einführen zu wollen, was die Verbraucherzentrale NRW schon lange fordert. Ziel ist es, Hersteller zu einer Reduzierung des Zuckergehalts zu bewegen und Präventionsmaßnahmen zu finanzieren. In Großbritannien werden Getränke mit acht Gramm Zucker und mehr pro 100 Milliliter am stärksten besteuert. Bei Produkten mit fünf bis unter acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter fällt die Steuer geringer aus, während nur Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter steuerfrei bleiben. Nach diesem Modell würden 15 der 23 untersuchten Getränke in die höchste Abgabestufe fallen.
Hintergrund
Die Verbraucherzentrale NRW hat im Juni und Juli 2026 insgesamt 23 zuckergesüßte Erfrischungsgetränke in nicht wiederverschließbaren Verpackungen untersucht. Berücksichtigt wurden Getränke in Dosen, Flaschen mit Kronkorken und Trinkpäckchen aus Supermärkten, Discountern, Getränkemärkten und Bioläden. Darunter Limonaden, Eistee und Mixgetränke. Getränke mit Süßungsmitteln sowie Produkte in wiederverschließbaren Verpackungen wurden nicht in die Stichprobe aufgenommen.
Weiterführende Informationen:
- Mehr zum Marktcheck findet sich hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/39802
- Mehr zu Kinderlebensmitteln: www.verbraucherzentrale.nrw/node/10725
- Alles rund um Leitungswasser: www.verbraucherzentrale.nrw/node/34783
-- Verbraucherzentrale NRW Pressestelle Helmholtzstr. 19 40215 Düsseldorf Tel.: 0211/91380-1101 Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/datenschutz.
Honorarfreie Verwendung sämtlichen Bildmaterials ausschließlich mit Nennung der Verbraucherzentrale NRW. Bitte beachten Sie den Copyrighthinweis in der Bildbeschreibung.