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Löschung von Positivdaten bei SCHUFA nur erster Schritt – genereller Stopp der Übermittlung muss folgen

Löschung von Positivdaten bei SCHUFA nur erster Schritt – genereller Stopp der Übermittlung muss folgen
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Statement:Löschung von Positivdaten bei SCHUFA nur erster Schritt – genereller Stopp der Übermittlung muss folgen

Die SCHUFA Holding AG gab heute bekannt, dass sie gespeicherte Positivdaten von Mobilfunkkunden löschen wird. Positivdaten sind Informationen über abgeschlossene Verträge mit Telekommunikationsanbietern oder anderen Firmen, die keine Einschätzung der Zahlungswahrscheinlichkeit beinhalten. Bei den Positivdaten haben Betroffene sich im Unterschied zu so genannten Negativdaten also nichts zuschulden kommen lassen. Da eine Übermittlung solcher Daten an Wirtschaftsauskunfteien wie die SCHUFA aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW nicht ohne weiteres zulässig ist, hat sie gerichtliche Verfahren gegen die Mobilfunkanbieter Telekom, Vodafone und Telefónica eingeleitet, die ohne Zustimmung ihrer Kund:innen Positivdaten an die Auskunftei weitergegeben hatten. Das Landgericht München I (Az 33 O 5976/22) hatte den Verbraucherschützern in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil bereits Recht gegeben. Nun reagiert die SCHUFA und kündigt an, die Positivdaten zu löschen.

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW:

„Wir freuen uns, dass unser Einsatz für Verbraucherrechte nun konkrete Maßnahmen nach sich zieht, indem die SCHUFA die unrechtmäßige Datenspeicherung beendet und die vorhandenen Daten löscht. Diese Maßnahme kann aber nur der erste Schritt sein. Wir fordern die Telekommunikationsanbieter weiterhin auf, die Übermittlung von Positivdaten an Auskunfteien generell einzustellen.“

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Pressestelle Verbraucherzentrale NRW

Tel. (0211) 91380-1101

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