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7C Solarparken AG

EANS-Stimmrechte: COLEXON Energy AG
Veröffentlichung gemäß § 27 a Abs. 2 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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  Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Angaben zum Mitteilungspflichtigen:
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Name:    DKA Consult A/S
Sitz:    Virum
Staat:   Dänemark
Angaben zum Emittenten:
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Name:    COLEXON Energy AG
Adresse: Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg
Sitz:    Hamburg
Staat:   Deutschland
Die DKA Consult A/S, Virum, Dänemark hatte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
26.08.2010, unter Korrektur ihrer Mitteilung am 31.08.2010, mitgeteilt, dass
ihr Stimmrechtsanteil an der COLEXON Energy AG, Hamburg, Deutschland, ISIN:
DE0005250708, WKN: 525070 am 20.08.2010 die Schwellen von 20% und 25%
überschritten hat und an diesem Tag 25,39% (das entspricht 4.505.140
Stimmrechten) betragen hat. 6,02% der Stimmrechte (das entspricht 1.068.935
Stimmrechten) waren der DKA Consult A/S gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Die
zugerechneten Stimmrechte wurden dabei über folgende Aktionäre, deren
Stimmrechtsanteil an der COLEXON Energy AG 3% oder mehr betrug, gehalten:
Vagner Holding A/S.
Vor diesem Hintergrund hat uns die DKA Consult A/S, Virum, Dänemark am
15.09.2010 ergänzend gemäß § 27a Abs. 1 WpHG und unter Aktualisierung der
früheren Mitteilung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG vom 15.09.2009 folgendes
mitgeteilt:
* Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.
* Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
* Es wird eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichts- und des
Leitungsorgans des Emittenten angestrebt.
* Es wird eine angemessene Änderung der Dividendenpolitik des Emittenten
angestrebt. Darüber hinaus wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
des Emittenten, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung angestrebt.
* Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
vom 26.08.2010, korrigiert am 31.08.2010, genannten Stimmrechtsschwellen
resultiert aus einer Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 WpHG. Für
den Erwerb der Stimmrechte wurden daher weder Fremd- noch Eigenmittel
aufgewendet.
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Branche: Energie
ISIN: DE0005250708
WKN: 525070
Index: CDAX, Prime All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
München / Freiverkehr

Original-Content von: 7C Solarparken AG, übermittelt durch news aktuell

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