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Frühstart-Rente: Staat spart künftig auch für Kinder, deren Eltern nichts tun

Pressemitteilung

Frühstart-Rente: Staat spart künftig auch für Kinder, deren Eltern nichts tun

Berlin, 24. Juli 2026 – Kein Kind soll seine staatliche Förderung verlieren, nur weil die Eltern kein Depot eröffnen. Mit der geplanten Frühstart-Rente will die Bundesregierung allen Kindern einen Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglichen. Der Staat soll nach dem Referentenentwurf das Geld zunächst kollektiv am Kapitalmarkt anlegen. Finanztip begrüßt diesen Schritt zu mehr Chancengleichheit, fordert zugleich aber Nachbesserungen bei den Kosten der Produkte und den Möglichkeiten, langfristig Vermögen aufzubauen.

Eröffnen Eltern kein Frühstart-Renten-Depot für ihr Kind, soll die staatliche Förderung künftig trotzdem erhalten bleiben. Sie wird zunächst kollektiv und zu 100 Prozent weltweit in Aktien oder Aktienfonds am Kapitalmarkt angelegt. Die Kinder können das Geld dann mit Erreichen der Volljährigkeit in ihr eigenes Altersvorsorge-Depot übertragen. Nach dem Referentenentwurf ist dies bis zum 25. Geburtstag möglich.

Kein Kind geht bei der Förderung mehr leer aus

„Das ist ein echter Paradigmenwechsel. Bisher galt bei staatlicher Förderung meist das ‚Wer nichts beantragt, bekommt nichts‘-Prinzip. Wenn Eltern nichts beantragen, hätten Kinder Nachteile. Künftig bleibt die Förderung für diese Kinder erhalten – auch wenn die Eltern zunächst nichts unternehmen. Das sorgt für mehr Chancengleichheit und ist ein guter Ansatz für eine moderne Altersvorsorge”, sagt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von Finanztip.

Positiv bewertet Finanztip zudem, dass der Förderanspruch automatisch an den Kindergeldbezug gekoppelt werden soll. Zusätzliche Anträge oder komplizierte Nachweise entfallen weitgehend. „Staatliche Förderungen scheitern oft daran, dass Menschen Anträge nicht kennen oder Fristen verpassen. Die Kopplung an den Kindergeldbezug macht die Frühstart-Rente erfreulich einfach und sorgt dafür, dass die Förderung tatsächlich bei den Kindern ankommt”, so Tenhagen.

Übertrag ins Altersvorsorge-Depot kann Zehntausende Euro bringen

„Zehn Euro im Monat schließen keine Rentenlücke. Sie können aber der Startschuss für Jahrzehnte des Vermögensaufbaus sein. Entscheidend ist, dass eine günstige Möglichkeit bereitgestellt wird, das Geld investiert bleibt und später durch eigenes Sparen ergänzt werden kann. Dann entfaltet der Zinseszinseffekt seine ganze Stärke”, so Tenhagen. Das gelte insbesondere dann, wenn das Guthaben nach dem 18. Geburtstag in ein Altersvorsorge-Depot übertragen und dort weiter investiert wird.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel von Finanztip zeigt den Effekt: Werden bis zum 18. Geburtstag nur die staatlichen Beiträge von 1.440 Euro angespart (12 Jahre lang jeden Monat 10 Euro), werden daraus bei einer Rendite von durchschnittlich sechs Prozent und 0,2 Prozent Kosten zunächst 2.200 Euro. Anschließend wird dieses Guthaben in ein Altersvorsorge-Depot übertragen, wodurch sich mit der gleichen jährlichen Rendite bis zum Renteneintritt rund 25.000 Euro zusätzliches Vermögen ergeben.

Finanztip fordert niedrigere Kosten

Kritisch bewertet Finanztip dagegen die vorgesehene Kostenobergrenze von bis zu einem Prozent pro Jahr: „Ein Prozent laufende Kosten sind deutlich zu hoch. Weltweit streuende passive Aktien-ETFs gibt es heute bereits für rund 0,2 Prozent pro Jahr”, so Tenhagen.

Finanztip hat ausgerechnet: Über einen Anlagezeitraum von 60 oder 70 Jahren kosten unnötig hohe Gebühren die Sparer Zehntausende Euro. Der Gesetzgeber sollte deshalb sicherstellen, dass die Frühstart-Rente auf kostengünstigen Standardprodukten basiert.

Hintergrund

Finanztip fordert seit Längerem Kostenobergrenzen für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte, etwa im März 2026 einen Kostendeckel von 0,5 Prozent pro Jahr für das Altersvorsorge-Depot. Diese Forderung unterstützten in kurzer Zeit mehr als 250.000 Unterzeichner einer Online-Petition.

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Pressekontakt:
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Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 - 80
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