KÖTTER Security: Die Polizei entlasten, die innere Sicherheit stärken
Möglichkeiten polizeilicher Aufgabenübernahme durch private Dienstleister
Klar festgelegte Regeln als Voraussetzung
Essen/Düsseldorf (ots)
Wohnungseinbrüche, Wirtschaftskriminalität, Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte: Nur einige Herausforderungen, vor denen die Polizei steht. Gleichzeitig werfen leere öffentliche Kassen und die auf den Staat zurollenden Pensionslasten die Frage auf, wie die innere Sicherheit angesichts angespannter Haushaltslage künftig umfassend zu gewährleisten ist. Eine wichtige Rolle kommt dem Ausbau öffentlicher und privater Kooperationen zu. Mit Blick auf die mögliche Übernahme polizeilicher Aufgaben durch qualifizierte private Dienstleister fordert KÖTTER Security aber eindeutig festgelegte Rahmenbedingungen. Der größte familiengeführte Sicherheitsanbieter Deutschlands veröffentlichte heute in Essen konkrete Vorschläge.
"Entscheidender Erfolgsfaktor sind, neben den notwendigen Qualifikationen der Mitarbeiter, insbesondere klare Regeln für die Kooperation von Staat und Privat", sagt Ulrich Angenendt, u. a. Geschäftsführer von KÖTTER Security, Düsseldorf. Dies betreffe speziell die Aufgabendefinition, Personalauswahl und Entwicklung der Schulungsinhalte sowie das Monitoring der privaten Kräfte im Dienst. "Das alles muss unter Federführung der Polizei erfolgen", unterstreicht der Sicherheitsexperte. Aus Sicht von Hans-Helmut Janiesch, Mitglied des KÖTTER Sicherheitsbeirates und Leitender Polizeidirektor/Kriminaldirektor i. R, sollte dies durch spezialgesetzliche Regelungen flankiert werden.
Das Spektrum möglicher Aufgabenübertragungen reicht von Objektschutzaufgaben an öffentlichen und privaten Einrichtungen über die Aufnahme von Bagatellunfällen bis hin zur Begleitung von Schwertransporten. Erst im Sommer hatte eine vom nordrhein-westfälischen Innenminister Ralf Jäger eingesetzte Expertenkommission allein für NRW Synergiepotenziale von 1.560 Stellen (je 1.754 Stunden pro Jahr) aufgeführt. Der Löwenanteil entfällt mit rd. 73% auf folgende Aspekte: Wegfall der Fundsachen-Entgegennahme und von Aufgaben aus Ruhestörungen, Verzicht auf Einsätze aus Verkehrsbehinderungen und auf Einsätze mit hilflosen Personen, Wegfall von Objektschutzaufgaben an privaten und öffentlichen Objekten (Kategorien 5 und 6), Verzicht auf die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten sowie Wegfall der Aufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfällen der Kategorie 5, also sonstiger Sachschadensunfall ohne Einwirkung von Alkohol oder anderer berauschender Mittel (vgl. nachfolgendes Positionspapier "Aufgaben für Qualitätsdienstleister und erforderliche Voraussetzungen).
Die Vorteile liegen auf der Hand: "Der polizeilichen Kernarbeit wie Gefahrenabwehr, Vorbeugung von Straftaten und Kriminalitätsbekämpfung kann so mehr Rückenwind gegeben werden", betont Hans-Helmut Janiesch. Wie dringend erforderlich dies ist, zeigen folgende Beispiele: Bundesweit ereigneten sich im vergangenen Jahr allein über 150.000 Wohnungseinbrüche, die Aufklärungsquote liegt mit knapp 16% sehr niedrig. In Großstädten drohen bestimmte Viertel zu "No-go-Areas" zu werden. Und die Schäden durch Wirtschafts- und Internetkriminalität belaufen sich allein hierzulande auf mehrere zehn Milliarden Euro pro Jahr.
Positionspapier "Polizeiliche Aufgabenentlastung"
Aufgaben für Qualitätsdienstleister und erforderliche Voraussetzungen Qualitätsdienstleister, die über umfangreiche Erfahrungen bei der Erbringung von Sicherheitsaufgaben für die öffentliche Hand verfügen, können auch im Bereich der Polizeiarbeit gezielt unterstützen und entlasten. Dies verdeutlicht die folgende Übersicht potenzieller Tätigkeitsfelder für private Anbieter. Sie knüpft an Vorschläge zur polizeilichen Aufgabenentlastung an, die eine von NRW-Innenminister Ralf Jäger eingesetzte Expertenkommission im Sommer vorgestellt hatte.
KÖTTER Security erweitert diesen Katalog jetzt um die erforderlichen Voraussetzungen für die Aufgabenübernahme:
- Fundsachenentgegennahme: Diese Leistung kann problemlos erbracht
werden, da es eine reine Verwaltungs- bzw. Lagerungsaufgabe zur
Eigentumssicherung ist. Gefährliche Gegenstände sind weiter bei
den örtlichen Polizeidienststellen aufzubewahren.
- Aufgaben aus Ruhestörungen: Diese können lediglich im Rahmen der
Voraufklärung wahrgenommen werden. Da es sich oft um
Straftatbestände handelt, muss die Ausführung unter Aufsicht
bzw. durch Hinzuziehen der Polizei erfolgen. Neben
kommunikativen Deeskalationsmaßnahmen sind spezifische
Verteidigungstechniken zu schulen. Ggf. sind weitere
Zusatzqualifikationen gemäß den im Vorfeld zu definierenden
Anforderungen des Auftraggebers erforderlich.
- Einsätze mit hilflosen Personen: Derartige Tätigkeiten werden
bereits heute bei der Voraufklärung und auf Basis des
Jedermannsrechts durchgeführt. Allerdings gibt es einen zu
definierenden Prozentsatz, bei dem ein Eingreifen der Polizei
und eine polizeiliche bzw. ärztliche Übernahme des Einsatzes
unabdingbar erforderlich bleiben. Medizinische Hilfe und das
Analysieren einer Straftat kann durch den Dienstleister nur im
Rahmen der Voraufklärung erfolgen.
- Objektschutzaufgaben der Kategorien 5 u. 6: Objektschutzaufgaben
an privaten und öffentlichen Einrichtungen können nahezu ohne
Einschränkung erbracht werden. Hier ist ein Einsatz der Polizei
nicht erforderlich. Die Aus- und Weiterbildungen sind bereits
heute ausreichend. Optional sollten ergänzende Schulungen in
Verteidigungstechniken erfolgen.
- Einsätze aus Verkehrsbehinderungen: Da oft ein Eingriff in den
Straßenverkehr erforderlich ist, müssen diese unter
polizeilicher Aufsicht erfolgen. Die Voraufklärung kann hingegen
immer durch Dienstleister gewährleistet werden. Die Schulungen
richten sich nach den Anforderungen der Auftraggeber.
Verkehrsrechtliche Schulungen sind zwingend erforderlich.
- Begleitung von Schwertransporten: Diese Dienstleistung ist
unkritisch durchführbar, soweit es sich um reine Begleitaufgaben
handelt. Eine Streckenauswahl, also ein Eingriff in den direkten
Straßenverkehr, ist nicht möglich. Auch hier müssen die
Mitarbeiter ergänzende Verkehrsrechtsschulungen erhalten, die
sich aus der Aufgabenstellung des Auftraggebers ergeben.
- Aufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfällen der Kategorie 5:
Die Aufnahme von Verkehrsunfällen der Kategorie 5 (sonstiger
Sachschadensunfall ohne Einwirkung von Alkohol/anderer
berauschender Mittel)ist ebenfalls zu leisten. Die Mitarbeiter
müssen hierzu entsprechend verkehrsrechtlich geschult werden.Pressekontakt:
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