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Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors

(Erinnerung) Hilfe in Höhe von 6 Milliarden Euro für Flüchtlinge in der Türkei – zeigt sie Wirkung?

Einladung an die Presse

für den 23. April 2024

Hilfe in Höhe von 6 Milliarden Euro für Flüchtlinge in der Türkei – zeigt sie Wirkung?

  • Online-Pressebriefing (es gilt eine Sperrfrist): Dienstag, 23. April 2024, 11.00 Uhr MESZ (Anmeldung erforderlich)
  • Veröffentlichung: Mittwoch, 24. April 2024, 00.01 Uhr MESZ
  • Interviews, Video-Statements und O-Töne auf Anfrage

Der Europäische Rechnungshof lädt Sie zu einem Online-Pressebriefing zu seinem aktuellen Sonderbericht über das 6 Milliarden Euro schwere Förderprogramm für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei ein. Das Briefing findet am Dienstag, den 23. April 2024 um 11.00 Uhr (MESZ) in englischer Sprache statt. Es gilt eine Sperrfrist.

Das Briefing soll Ihnen Gelegenheit geben, sich einen detaillierten Überblick über die Prüfung zu verschaffen und deren Schlussfolgerungen und Empfehlungen in ihren Gesamtzusammenhang zu stellen. Sie erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, den Bericht mit Hofmitglied Bettina Jakobsen und Vertretern des Prüfungsteams zu diskutieren.

Anmeldung: Bitte teilen Sie uns bis Montag, 22. April 2024, 13.00 Uhr mit, ob Sie an dem Online-Briefing teilnehmen möchten. Sie erhalten dann detaillierte Anweisungen, wie Sie sich zuschalten können.

Um eine fundierte Diskussion zu ermöglichen, können angemeldete Teilnehmer auf Anfrage im Vorfeld des Briefings den Bericht und die Pressemitteilung erhalten, die jedoch einer Sperrfrist unterliegen. Beide Dokumente werden am Mittwoch, den 24. April 2024 kurz nach Mitternacht auf der Website des Europäischen Rechnungshofs veröffentlicht.

Hintergrund

Aufgrund ihrer geografischen Lage ist die Türkei ein wichtiges Land für die Aufnahme und Durchreise von Flüchtlingen, die sich auf den Weg nach Europa gemacht haben. In den letzten zehn Jahren hat das Land einen zunehmenden Zustrom von Flüchtlingen, insbesondere aus Syrien, verzeichnet. 2015 führte die EU das spezifische Förderprogramm Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei ein, um dem Land 6 Milliarden Euro an humanitärer und Entwicklungshilfe bereitzustellen und diese Gelder zu koordinieren. Die Hälfte des Betrags stammte aus dem EU-Haushalt, die andere Hälfte von den einzelnen EU-Ländern. Seit 2016 verwaltet die Europäische Kommission die Fazilität vor dem Hintergrund einer Verschlechterung der bilateralen Beziehungen zwischen der EU und der Türkei.

Der Schwerpunkt einer ersten Prüfung des Europäischen Rechnungshofs im Jahr 2018 lag auf der humanitären Komponente, und die Prüfer forderten Verbesserungen bei der Verwaltung der Fazilität im Sinne eines besseren Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Nun überprüften sie, ob ihre Empfehlungen von 2018 umgesetzt wurden, ob die Entwicklungsprojekte den Bedürfnissen der Begünstigten entsprachen und wirkungsvoll waren und ob die Projekte tragfähig sind und ihre Kosten angemessen waren. Außerdem bewerteten sie die Folgen der Erdbeben von Februar 2023 für die finanzierten Projekte.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu