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Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik

Mehrkostenbericht: BIV-OT fordert Prüfung der Regelversorgung

Mehrkostenbericht: BIV-OT fordert Prüfung der Regelversorgung

Daten erklären keine Ursachen – Drei-Prozent-Abschlag könnte mehrkostenfreie Versorgung zusätzlich unter Druck setzen

Dortmund, 10. August 2026. Der aktuelle Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes zeigt: 77,69 Prozent der Hilfsmittelversorgungen erfolgten 2025 ohne Mehrkosten. Zugleich räumt der Bericht ein, dass sich aus den Abrechnungsdaten weder die Ursachen der Mehrkosten noch die Beweggründe der Versicherten ableiten lassen. Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) fordert deshalb, neben Versicherten und Leistungserbringern auch die Vertragsgestaltung der Krankenkassen und die Qualität der mehrkostenfreien Regelversorgung zu untersuchen.

„Der Bericht zeigt, wo Mehrkosten entstehen. Warum sie entstehen, kann er nicht beantworten. Trotzdem richtet sich der Blick vor allem auf Versicherte und Leistungserbringer. Die Krankenkassen gestalten jedoch Verträge, Vergütungen und damit die Rahmenbedingungen der Regelversorgung. Wer diesen Einfluss ausblendet, betreibt keine Ursachenforschung“, erklärt BIV-OT-Präsident Alf Reuter.

Für eine differenzierte Betrachtung spricht nach Auffassung des Verbandes auch die starke Konzentration: 96 Prozent aller Mehrkostenfälle entfallen auf nur acht von insgesamt 39 Produktgruppen. Statt pauschal zusätzliche Nachweispflichten für die Betriebe zu schaffen, müsse gezielt geprüft werden, welche Rolle Alltagstauglichkeit, Komfort, berufliche Anforderungen, individuelle Lebensumstände und das tatsächlich verfügbare mehrkostenfreie Angebot spielen.

Besondere Bedeutung erhält diese Frage durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die Daten des Mehrkostenberichts stammen aus dem Jahr 2025 und damit aus der Zeit vor dem Drei-Prozent-Abschlag. Ab 2027 werden die bereits verhandelten Vertragspreise in der Hilfsmittelversorgung für zwei Jahre pauschal gekürzt.

„Die Politik kürzt die Vergütung der Regelversorgung, ohne ihre Qualität und Verfügbarkeit zuvor systematisch zu untersuchen. Es wäre widersprüchlich, anschließend allein Versicherte und Betriebe zu fragen, warum Mehrkosten entstehen“, warnt Reuter.

Der BIV-OT fordert eine unabhängige Ursachenanalyse, die auch Vertragsvergütungen und Regelversorgung einbezieht. Ergänzend sollten Versicherte freiwillig, anonym und wissenschaftlich begleitet zu ihren Beweggründen befragt werden. Neue Dokumentationspflichten für Leistungserbringer lehnt der Verband ab: Sie erzeugten Bürokratie, könnten die entscheidende Datenlücke aber nicht schließen.

Hier können Sie den Mehrkostenbericht abrufen.

Ansprechpartner für die Presse:

Kirsten Abel • Pressesprecherin des Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik

Reinoldistr. 7 -9 • 44135 Dortmund • Telefon: 01715608125 • E-Mail: kirsten.abel@biv-ot.org

Über den Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik:

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) vertritt als Spitzenverband mehr als 4.500 Sanitätshäuser und orthopädie-technische Werkstätten mit über 48.000 Beschäftigten, die mehr als 25 Millionen Hilfsmittelversorgungen in Deutschland pro Jahr in mehr als 30 Bereichen verantworten.

Im pressum:

Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik 
Reinoldistr. 7-9, 44135 Dortmund
Postfach 10 06 51, 44006 Dortmund
Tel.: 0231/557050-0, Fax: 0231/557050-40

E-Mail: info @ biv-ot.org

Vertreten durch:
Präsident: Alf Reuter
Vizepräsident: Albin Mayer
Geschäftsführer: Diplom-Kaufmann Georg Blome

Rechtsform: Bundesinnungsverband als juristische Person des Privatrechts gem. § 85 Handwerksordnung (HWO)

Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 10115 Berlin
E-Mail:  info@bmwi-bund.de

UST-ID: DE124651675

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