ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
TKG-Novelle: ZIA begrüßt fairen Rahmen und Nachbesserungen beim Glasfaser-Vollausbau – sieht aber weiterhin Anpassungsbedarf
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TKG-Novelle: ZIA begrüßt fairen Rahmen und Nachbesserungen beim Glasfaser-Vollausbau – sieht aber weiterhin Anpassungsbedarf
Berlin, 10.6.2026 – Im heute im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) sieht der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) Licht und Schatten zugleich: Während die deutlichen Nachbesserungen gegenüber dem vorangegangenen Referentenentwurf beim Recht auf Vollausbau eine spürbare Verbesserung für die Praxis darstellen, sieht die Immobilienwirtschaft Verbesserungspotenzial beim Zugang zu gebäudeinternen Netzen und der Europarechtskonformität.
„Wir haben uns intensiv dafür eingesetzt, dass der flächendeckende Glasfaserausbau partnerschaftlich abläuft - und nicht einseitig zulasten der Gebäudeeigentümer. Dass nun stärker darauf gedrungen werden soll, dass Ausbauangebote auch eingehalten werden, ist ein wichtiges, positives Signal für die Immobilienwirtschaft“, betont ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan.
Um den Gebäudeeigentümern den Selbstausbau noch besser zu ermöglichen, wäre aus Sicht der Immobilienwirtschaft eine stärker an der Praxis orientierte Ausgestaltung der Fristen notwendig. So dauert der Ausbau mit einem eigenen Kooperationspartner in der Regel 19 bis 36 Monate. Die vorgesehene 24-Monatsfrist bei Vollausbau-Anfrage ist aber nur einzuhalten, wenn der Ausbaupartner bestehende Ausbauplanungen zulasten anderer Projekte umstellt, was erhebliche finanzielle, logistische und operative Anpassungen erfordert.
Mit Blick auf das nun anstehende parlamentarische Verfahren ist es aus Sicht des ZIA wichtig, die positiven Ansätze beim Vollausbau zu erhalten und den Entwurf an anderer Stelle gezielt nachzuschärfen. So besteht weiterhin Anpassungsbedarf beim gesetzlichen Mitnutzungsrecht für Gebäudeverkabelungen, das in seiner derzeitigen Ausgestaltung europarechtliche Fragen aufwirft. Zudem sollte die Gelegenheit genutzt werden, den Renovierungsbegriff bei der Ausstattungspflicht zu schärfen, um tatsächliche Synergien bei Renovierungsmaßnahmen zu ermöglichen, statt Maßnahmen an der Gebäudehülle mit davon unabhängigen Eingriffen im Gebäudeinneren zu verknüpfen.
Weitere Aspekte in der Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 02.02.2026:
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Der ZIA Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter mehr als 30 Verbände, für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene mit Präsenz in Brüssel – sowie im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsidentin des Verbandes ist Iris Schöberl.
Kontakt: ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. Sandra Kühberger Leipziger Platz 9 10117 Berlin Tel.: 030 / 20 21 585 – 17 E-Mail: sandra.kuehberger@zia-deutschland.de Internet: www.zia-deutschland.de
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