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Bundesverband Deutscher Stiftungen

PM: Nach Innenministerkonferenz - Gesetzesentwurf für Stiftungsrechtsreform kommt

PRESSEMITTEILUNG DES BUNDESVERBANDES DEUTSCHER STIFTUNGEN

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Nach Innenministerkonferenz: Gesetzesentwurf für Stiftungsrechtsreform kommt

- Bundesverband Deutscher Stiftungen begrüßt Vereinheitlichung des 
  Stiftungsrechts und setzt sich weiter für Stiftungsregister ein

Berlin, 15. Juni 2018. Die Konferenz der Innenminister hat in der vergangenen Woche unter anderem zur Stiftungsrechtsreform getagt - die Beschlüsse sind nun öffentlich einsehbar. Wesentliches Ergebnis: Bundesinnen- und Bundesjustizministerium sollen einen Gesetzesentwurf zur Reform des Stiftungsrechts erarbeiten. Grundlage dafür ist der zweite Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Stiftungsrecht". Damit können die mehr als 22.300 Stiftungen in Deutschland noch in diesem Jahr auf wesentliche Verbesserungen für ihre Arbeit hoffen, so der Bundesverband Deutscher Stiftungen. "Die Zeit ist reif für eine umfassende Reform des Stiftungsrechts. Stiftungen kämpfen mit wachsender Bürokratie, Niedrigzinsen und Rechtsunklarheiten. Damit Stiftungen weiter ihr volles Potential zum Wohle der Gesellschaft entfalten können, sind klare Vorgaben über den gesetzlich vorgegebenen Rahmen erforderlich. Auch wenn in Einzelpunkten noch weiterer Diskussionsbedarf besteht, der Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung des Stiftungsrechts", so Prof. Dr. Stephan Schauhoff, Vorstandsmitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.

Positiv: Vereinheitlichung und Rechtsklarheit

Der Verband begrüßt vor allem, dass es eine bundesweite Vereinheitlichung des Stiftungsrechts geben soll. Damit wird die uneinheitliche Anwendungspraxis des Stiftungsrechts durch die Aufsichtsbehörden beseitigt. Auch die Verankerung der Business Judgment Rule schafft Rechtsklarheit für Stiftungen insbesondere in der Vermögensanlage. Der Verband hatte gefordert, dass Stiftungsvorstände nicht zur Haftung herangezogen werden dürfen, wenn sie bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleitung angewandt haben.

Verbesserungswürdig: Bürokratieabbau und Transparenz durch Stiftungsregister

Nachbesserungsbedarf sieht der Bundesverband Deutscher Stiftungen aber bei der geplanten Einführung eines Namenszusatzes - also zum Beispiel SbR für Stiftung bürgerlichen Rechts. Von einer Umsetzung dieses Vorschlages rät der Bundesverband dringend ab, denn es gibt keinen praktischen Bedarf. Zudem wird damit die Bürokratie für Stiftungen weiter erhöht.

Wesentlich dringlicher für den Rechtsverkehr ist die Information, wer für eine rechtsfähige Stiftung vertretungsberechtigt ist oder ob eine Stiftung gemeinnützig ist. Über ein bundeseinheitliches Stiftungsregister, das der Bundesverband Deutscher Stiftungen seit langem fordert, könnte diese Information für die Öffentlichkeit transparent zugänglich sein. Doch hier fehlt der politische Wille: Noch ist nicht einmal die angekündigte Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Und auch bei der Innenministerkonferenz blieb es bei einem Lippenbekenntnis; sie verständigte sich lediglich auf den vagen Beschluss "die Frage der Einführung eines Stiftungsregisters gemeinsam mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe weiter zu prüfen." Hier fordert der Bundesverband Deutscher Stiftungen ein klares und schnelles Bekenntnis des Gesetzgebers.

Kritik übt der Verband zudem daran, dass Stiftenden künftig nicht mehr die Möglichkeit eingeräumt werden soll, die zeitliche Struktur einer Stiftung zu bestimmen.

Bundesverband Deutscher Stiftungen

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen vertritt die Interessen der Stiftungen in Deutschland. Er hat mehr als 4.300 Mitglieder; über Stiftungsverwaltungen sind ihm 8.400 Stiftungen mitgliedschaftlich verbunden. Damit sind rund drei Viertel des deutschen Stiftungsvermögens im Bundesverband Deutscher Stiftungen organisiert. Der größte und älteste Stiftungsverband in Europa ist das anerkannt führende Kompetenzzentrum für Stiftungen.

Weitere Informationen

- Beschluss der Innenministerkonferenz (zum Stiftungsrecht auf S. 41):  hier 
- Zweiter Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Stiftungsrecht:  hier 
- Übersichtsseite des Bundesverbandes zum Thema Stiftungsrechtsreform:  hier 
- Übersichtsseite des Bundesverbandes zum Thema Transparenz mit aktuellen 
  Statistiken  www.stiftungen.org/transparenz 

Pressekontakt - Bundesverband Deutscher Stiftungen

Katrin Kowark | Pressesprecherin

Mobil (0176) 240 245 49

katrin.kowark@stiftungen.org

Meike von Wysocki | Pressestelle

Telefon (030) 89 79 47-32

Meike.v.Wysocki@stiftungen.org

www.stiftungen.org
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