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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Endlich: Ex-Porsche-Vorstand Hatz gesteht Beteiligung am Diesel-Abgasskandal
Chancen für Diesel-Kläger steigen weiter

Lahr (ots)

Im Diesel-Abgasskandal hat der ehemalige Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz im Stadler-Prozess am Landgericht München II ein Geständnis abgelegt und zugegeben, an der Entwicklung von illegalen Abschalteinrichtungen für Dieselfahrzeuge beteiligt gewesen zu sein. Der mitangeklagte Audi-Boss Rupert Stadler hat sich bisher noch zu keinem Geständnis durchgerungen. Die Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält das Geständnis des Ex-Porsche Chefs für einen Meilenstein in der juristischen Aufarbeitung des Abgasskandals. Die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz sind enorm gestiegen. Dr. Stoll & Sauer rät Betroffenen daher zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal.

Entwickler bei Audi stehen im Fokus des Stadler-Prozesses

Wolfgang Hatz war bis 2015 Entwicklungsvorstand bei Audi und später Vorstand für Forschung und Entwicklung bei Porsche. Er ist einer der ranghöchsten Manager, die im Zuge des Abgasskandals vor Gericht gestellt wurden. Der Prozess gegen ihn und weitere ehemalige Audi-Manager wegen Betrugs und strafbarer Werbung hatte im Februar 2021 begonnen. Auch der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler ist angeklagt. Das Geständnis von Hatz könnte auch Auswirkungen auf andere Verfahren haben. Bereits in der Vergangenheit haben geständige Aussagen von Angeklagten zur Aufklärung des Dieselskandals beigetragen. So wurde beispielsweise im vergangenen Jahr ein Urteil gegen den ehemaligen Audi-Ingenieur Giovanni P. gefällt, der eine zentrale Rolle bei der Entwicklung der illegalen Abschalteinrichtungen gespielt hatte.

Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist das Eingeständnis von Hatz ein bedeutender Fortschritt bei der Aufklärung des Dieselskandals. Die Abgasmanipulationen betreffen nicht nur Audi, sondern auch andere Automobilhersteller wie VW und Mercedes. Die illegalen Abschalteinrichtungen wurden eingesetzt, um die strengen Abgasnormen zu umgehen. Dies hatte jedoch zur Folge, dass die betroffenen Fahrzeuge bei Tests deutlich niedrigere Emissionswerte aufwiesen als im normalen Betrieb auf der Straße. In der Folge entstand ein massiver Imageschaden für die betroffenen Unternehmen und für die gesamte Automobilindustrie.

Rupert Stadler drohen im Diesel-Prozess bis zu fünf Jahre Haft

Der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler verhandelt derzeit noch mit der Staatsanwaltschaft und hat bisher kein Geständnis abgelegt. Er war ebenfalls im Zusammenhang mit dem Abgasskandal angeklagt worden. Laut "Manager Magazin" drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft wegen Betrugs und strafbarer Werbung. Stadler war bei Audi von 2007 bis 2018 tätig und hatte in dieser Zeit eine führende Rolle in der Volkswagen-Gruppe inne. Er hatte den Vorsitz im Aufsichtsrat von Audi sowie im Vorstand von Volkswagen inne. Während seiner Amtszeit hatte er die Einführung von Dieselfahrzeugen in den USA vorangetrieben. Als der Skandal jedoch aufflog, wurde er wegen seiner Rolle bei der Vertuschung der Manipulationen angeklagt. Die Affäre um manipulierte Abgaswerte bei Dieselautos hatte 2015 begonnen und hat seitdem die gesamte Automobilindustrie erschüttert.

Verbraucherfreundliche Entwicklung am Europäischen Gerichtshof

Der Tag der Wahrheit im Diesel-Abgasskandal rückt für Automobilindustrie und Verbraucher näher. Am 8. Mai 2023 verhandelt der Bundesgerichtshof über drei Dieselklagen im Abgasskandal und erörtert eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2023. Der EuGH hatte in einem Mercedes-Verfahren generell die Hürden für erfolgreiche Dieselklagen erheblich gesenkt. Bereits Fahrlässigkeit genügt aus Sicht des EuGH für die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal ( Az.: C-100/21). Der BGH verlangt bisher den Nachweis eines vorsätzlichen und sittenwidrigen Handelns.

Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht Schleswig am 20. Februar 2023 das Software-Update zum VW-Skandalmotor EA189 für illegal erklärt, da es ein Thermofenster enthält, das die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur ausschaltet. Der EuGH hat diese Thermofenster ebenfalls als illegal eingestuft. Verbraucher sollten daher schnell Klage gegen den Fahrzeughersteller ihres Diesels einreichen, ehe es zu Stilllegungen kommt. Die Veröffentlichung der Bosch-Papers durch die Deutsche Umwelthilfe hat zudem gezeigt, dass alle Hersteller Abschalteinrichtungen bestellt haben, um die gesetzlichen Abgasnormen zu umgehen. Verbraucher stehen Schadensersatz zu, da die Fahrzeuge nicht genehmigungsfähig sind und ihnen enorme Geldeinbußen drohen.

Fazit: Vom Diesel-Abgasskandal betroffene Verbraucher müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von über 30 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Sozial-, Arbeits-, Verkehrs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.

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