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VW Skandal - VW gibt auf und nimmt kurz vor dem Termin die Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zurück; Kläger erhält fast den gesamten Kaufpreis zurück

Lahr (ots)

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geht erneut in einem Verfahren vor einem Oberlandesgericht als Sieger "vom Platz". Binnen kürzester Zeit erringt die Kanzlei einen Erfolg nach dem anderen im VW Skandal und zwingt damit VW in die Knie. Dieses Mal hat VW vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf aufgegeben.

In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, I-22 U 147/18 haben die Volkswagen AG und ein Händler die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf, 6 O 395/16 einen Tag vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgenommen. Offensichtlich will die Volkswagen AG verhindern, dass es zu einer Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht kommt. Zuvor waren Vergleichsverhandlungen zwischen der Volkswagen AG und dem Kläger gescheitert. Die Volkswagen AG sah deshalb offensichtlich keine andere Möglichkeit mehr, die Verhandlung zu verhindern und entschied sich die Berufung zurückzunehmen, bevor es zu einem negativen Urteil kommt.

Das Landgericht Düsseldorf hat sowohl einen Händler als auch die Volkswagen AG erstinstanzlich verurteilt. Der Händler wurde zur Rücknahme eines Audi A4 verurteilt gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Der Händler wurde verurteilt 18.950 EUR abzüglich einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 3051,40 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.12.2015 zu bezahlen.

Gegenüber der Volkswagen AG hat das Landgericht festgestellt, dass diese zum Schadensersatz verpflichtet ist. Das Landgericht hat festgestellt, dass die Volkswagen AG gegen die guten Sitten verstoßen und damit zum Schadensersatz verpflichtet ist. Das Landgericht geht unter Zugrundelegung normaler Lebensumstände und Erfahrungswerte von einer erheblichen Wahrscheinlichkeit aus, dass der Konzernvorstand die Manipulation gekannt und gebilligt hat.

Gegen dieses Urteil haben sowohl der Händler als auch die Volkswagen AG Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Das Oberlandesgericht hat für den 28.05.2019 einen Termin angesetzt, denn die Volkswagen AG verhindern wollte. Als dies durch ein Vergleichsangebot nicht gelang, entschloss man sich bei der Volkswagen AG dafür, die Berufung zurückzunehmen. Es gilt offensichtlich das Motto: lieber ein rechtskräftiges Urteil aus der 1. Instanz, als eine negative Entscheidung eines Oberlandesgerichts. Aus wirtschaftlichen Gründen kann eine Rücknahme kaum erfolgt sein, da bereits ca. EUR 2.200 an Zinsen aufgelaufen sind. Der Kläger erhält damit fast den gezahlten Kaufpreis vollständig zurück. Die Volkswagen AG fürchtet offensichtlich weiterhin obergerichtliche Entscheidungen und verhindert diese mit der Rücknahme von Berufungen. Immer mehr Gerichte, insbesondere auch Oberlandesgerichte stellen sich auf die Seite der Geschädigten. Erst kürzlich hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in 3 von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren entschieden, dass den Klägern Neufahrzeuge aus der aktuellen Serienproduktion zu liefern sind im Tausch gegen das jeweilige manipulierte Fahrzeug, ohne dass die Geschädigten eine Nutzungsentschädigung bezahlen müssen.

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