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Schwäbische Zeitung: Terror-Rentner in Geldnöten - Leitartikel zu RAF-Terroristen

Ravensburg (ots)

Hinter der Meldung, dass Terroristen der dritten RAF-Generation im Verdacht zweier Raubüberfälle stehen, verbirgt sich eine grandiose Blamage des deutschen Sicherheitsapparates. Man kann diese Blamage auch als Frage formulieren: Wie kann es sein, dass Schwerbrecher nach Jahrzehnten noch nicht gefasst sind?

Wahrscheinlich hat es damit zu tun, dass die Geschichte des Linksterrorismus in Deutschland in der breiten Öffentlichkeit als abgeschlossen gilt. Allenfalls die Erinnerung an den "Deutschen Herbst" des Jahres 1977 ist einigermaßen wach geblieben. Er bildete den Höhepunkt der Terrorwelle - mit der Entführung der Lufthansa-Maschine "Landshut", mit den Selbstmorden der in Stammheim inhaftierten RAF-Terroristen, mit der Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer. Was davor war, was danach kam, verliert sich langsam im historischen Dunstkreis.

Doch als die RAF im Jahr 1998 offiziell ihre Auflösung erklärte, waren schwerste Verbrechen, darunter zehn Morde, ungeklärt. Sie sind es bis heute geblieben. Der Polizei ist es nicht gelungen, auch nur einen einzigen Verdächtigen, eine einzige Verdächtige, festzunehmen. Die Fahnder haben den Anschein erweckt, dass die Akte RAF-Terror geschlossen sei. Jedenfalls war der harte Fahndungsdruck weg. Wer die generell extrem hohe Aufklärungsquote bei Kapitalverbrechen zur Kenntnis nimmt, kann da eigentlich nur ungläubig den Kopf schütteln.

Jetzt könnte den Terror-Rentnern der Versuch, ihre Geldnot durch Raubüberfälle zu lindern, zum Verhängnis werden. Sie haben ihren Phantom-Status verloren, und es dürfte nach aller Erfahrung eine Frage der Zeit sein, bis sie gefasst sind. Spätestens dann muss die Akte RAF wieder komplett geöffnet werden. Zu den für die Angehörigen der Opfer widerlichsten Begleitumständen zählt ja das eisige Schweigen der bisher gefassten Mörder. Es hat die Aufklärung schlimmster Verbrechen verhindert. Der Staat schuldet aber diese Aufklärung - den Angehörigen und sich selbst.

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