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AMAG Austria Metall AG

EANS-Hauptversammlung: AMAG Austria Metall AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung zur 1. ordentlichen Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG 
(FN 310593f; ISIN: AT00000AMAG3)

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Mittwoch, 16. Mai 2012 um
11.00 Uhr im Design Center Linz, Europaplatz 1, 4020 Linz, stattfindenden 1.
ordentlichen Hauptversammlung ein.

T a g e s o r d n u n g:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 samt dem
Lagebericht des Vorstandes und dem Corporate Governance-Bericht, des
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 samt dem Konzernlagebericht des
Vorstandes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011. 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember
2011 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011.
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012.
7. Wahl in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung zur Anpassung an das
Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011, in § 4 (Grundkapital und Aktien) und §
15 (Teilnahme).

Unterlagen zur Hauptversammlung:
Folgende Unterlagen liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab
25.04.2012, am Sitz der Gesellschaft, Lamprechtshausenerstraße 61, A-5282
Braunau-Ranshofen, während der üblichen Geschäftszeiten (werktags 9:00 bis 17:00
Uhr) zur kostenlosen Einsicht der Aktionäre auf:

a. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 samt Lagebericht
b. Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2011
c. Konzernabschluss samt Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011
d. Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
e. Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5 und 8 sowie die Beschlussvorschläge des
Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7
f. Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen
betreffend ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen und dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten

Diese Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab
25.04.2012, auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.amag.at unter
"ordentliche Hauptversammlung 2012" abrufbar. Weiters sind auf der Internetseite
der Gesellschaft die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer
Vollmacht gemäß § 114 AktG sowie die gegenständliche Einladung abrufbar.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG:
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, können
schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden.
Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung
Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens
am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 25.04.2012, zugehen. 

Weiters können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs 2 AktG)
Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des
Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.
Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 07.05.2012, zugehen. Sofern zum 7.
Tagesordnungspunkt Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden,
hat jeder Wahlvorschlag die fachliche Qualifikation der vorgeschlagenen Person,
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen,
die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Zu jedem anderen
Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in der Versammlung Anträge
stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns sowie die
in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie
auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über
mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich
war.

Um einen - im Sinne aller Aktionäre liegenden - zügigen und sachgerechten Ablauf
der Hauptversammlung zu ermöglichen, bitten wir Sie, Fragen, deren Beantwortung
einer längeren Vorbereitungszeit bedürfen, zeitgerecht vor der Hauptversammlung
schriftlich an die Gesellschaft zu richten.
Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während eines
bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der
Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum erbracht wird;
hierfür genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Weitergehende
Informationen über die Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß §§ 109, 110 und
118 AktG, finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.amag.at
unter "ordentliche Hauptversammlung 2012".
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und Fragen sind an
die Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zu
übermitteln.

Per Post: AMAG Austria Metall AG
z.Hd. Herrn Ing. Mag. Gerald Wechselauer
Postfach 3, A-5282 Ranshofen
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 91 
Per E-Mail:  anmeldung.amag@hauptversammlung.at

Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages
vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem
Anteilsbesitz am 06.05.2012, 24:00 Uhr (MEZ). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist
und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die bei der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit am 11.05.2012, 24.00 Uhr (MEZ) an eine der nachgenannten
Adressen einlangen muss.

Per Post: AMAG Austria Metall AG
z.Hd. Herrn Ing. Mag. Gerald Wechselauer
Postfach 3, A-5282 Ranshofen
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 91 
Per E-Mail:  anmeldung.amag@hauptversammlung.at (diesfalls als eingescanntes
PDF-File dem E-Mail anzuschließen)
 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die nachfolgenden
Angaben nach § 10a Abs 2 AktG zu enthalten:

1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift;
2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls
das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem
Herkunftsstaat geführt wird;
3. die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
4. Angaben über die Aktien: die Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie bei
mehreren Aktiengattungen die Bezeichnung der Gattung oder die international
gebräuchliche Wertpapierkennnummer (ISIN); und
5. ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am
06.05.2012 um 24:00 Uhr MEZ bezieht.

Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als
Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen werden in
deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung als
Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 06.05.2012 beziehen.
Gemäß § 262 Abs 20 AktG wird die Entgegennahme von Depotbestätigungen und
Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute,
dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können, entgegen § 10a Abs 3
zweiter Satz AktG ausgeschlossen. Die Bestätigungen dürfen daher ausschließlich
an eine der oben angeführten Anschriften gesendet werden. 

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG:
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person in Textform erteilt werden, wobei der Aktionär bezüglich
Anforderungen und Anzahl der Personen, die zum Vertreter bestellt werden, nicht
beschränkt ist. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder
des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit
der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Hat der Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn
dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt wurde.

Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
Gesellschaft www.amag.at unter "ordentliche Hauptversammlung 2012" zur Verfügung
gestellte Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht
ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft spätestens am
15.05.2012 bis 15:00 Uhr ausschließlich an eine der oben genannten Adressen
zugegangen sein und wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden. Am Tag der
Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der Registrierung
zur Hauptversammlung am Versammlungsort. 
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Stimmrechtsvertretung
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbands
für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft www.amag.at unter "ordentliche Hauptversammlung 2012" ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit
einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap, stellvertretender
Präsident der IVA, unter Tel. +43 (0)1 87 63 343-30, Telefax +43 (0)1 87 63
343-39 oder E-mail  michael.knap@iva.or.at. 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Gemäß § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass das Grundkapital der Gesellschaft
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in 35.264.000 Stück auf
Inhaber lautende Stückaktien zerlegt ist. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 35.264.000.

Einlass 
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt ab 10:30 Uhr. Die Aktionäre bzw. ihre
Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am
Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist. Wir ersuchen Sie, in Ihrer
Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen
Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen.

Braunau-Ranshofen, im April 2012
Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Mag. Gerald Wechselauer
Leiter Investor Relations
Tel:   +43 (0) 7722-801-2203 
Email:  investorrelations@amag.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    AMAG Austria Metall AG
             Lamprechtshausnerstraße 61
             A-5282 Ranshofen
Telefon:     +43 7722 801 0
FAX:         +43 7722 809 498
Email:        investorrelations@amag.at
WWW:      www.amag.at
Branche:     Metallindustrie
ISIN:        AT00000AMAG3
Indizes:     Prime Market
Börsen:      Amtlicher Markt: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: AMAG Austria Metall AG, übermittelt durch news aktuell

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