Nach Verfassungsgerichtsurteil: IÖW empfiehlt, Anwohner und standortnahe Gemeinden mehr an Energiewende zu beteiligen
Nach Verfassungsgerichtsurteil: IÖW empfiehlt, Anwohner und standortnahe Gemeinden mehr an Energiewende zu beteiligen - Verpflichtende Beteiligung von Kommunen an Erneuerbare-Energien-Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern ist verfassungsgemäß - IÖW empfiehlt: auch andere Bundesländer und der Bund sollten ...