Landgericht Berlin kritisiert "Ampelcheck Geldanlage" der Verbraucherzentrale Hamburg und hebt einstweilige Verfügung nur aus formalen Gründen auf
Koblenz/Berlin (ots) - Das Landgericht Berlin hat in einer mündlichen Verhandlung am 10. September 2009 die von der Debeka erwirkte einstweilige Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Hamburg aufgehoben. Diese Entscheidung begründete das Gericht mit dem formalen Argument, die Debeka sei von der Broschüre nicht ...