Verband der PSD Banken e.V. / Steuererklärung: Miet-Nebenkosten nicht vergessen!
Bonn (ots) - Mieter dürfen laut einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) einen Teil ihrer jährlichen Nebenkostenabrechung dem Fiskus in Rechnung stellen. Voraussetzung: In der Abrechnung sind Kosten aufgelistet, die der Vermieter für Handerwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistungen ausgegeben hat. Beispiele: Das Honorar für ...