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Bußgeldvorwürfe im Winter mit Geblitzt.de anfechten

Bußgeldvorwürfe im Winter mit Geblitzt.de anfechten
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Berlin (ots)

Lange, harte Winter sind in unseren Breitengraden eine Seltenheit geworden. Das Phänomen des plötzlichen Wintereinfalls hingegen nimmt zu und stellt auch Autofahrer vor große Probleme. Abrupt zugeschneite Straßen und Glatteis sind gefährlich. Wer hier nicht aufpasst, muss zudem mit höheren Bußgeldern als unter normalen Wetterbedingungen rechnen. Worauf Sie genau achten müssen, erklärt die Coduka GmbH. Über das Berliner Legal-Tech-Unternehmen und dessen Online-Service www.geblitzt.de können Bußgeldvorwürfe aus dem Straßenverkehr schnell und einfach geprüft werden.

Tempoverstöße bei Schnee & Eis

Geschwindigkeitsvergehen sind im ganzjährigen Durchschnitt die Nummer eins unter den Verkehrsverstößen. Kein Wunder also, dass der Gesetzgeber auch bei winterlichen Wetterbedingungen ein besonderes Augenmerk auf den Tacho der Verkehrsteilnehmer legt. Im Falle von Glatteis und schlechter Sicht durch Nebel und zugeschneite Straßen ist allerdings kein Blitzer nötig - hier entscheidet die Polizei mit gesundem Menschenverstand, ob der Betroffene mit angemessenem Tempo gefahren ist. Ist dem nicht so, können 100 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden.

Schneetreiben im Schilderwald

Besonders kniffelig wird es bei der Handhabung von zugeschneiten Verkehrsschildern. Ist deren Form eckig wie bei Vorfahrtsschildern, Stoppschildern und Hauptstraßenschilden, hat sich der Fahrer an die jeweiligen Hinweise zu halten - ganz gleich, ob das Schild mit Schnee bedeckt ist oder nicht. Bei runden Schildern ist die Nachsicht größer. "Gerade, wenn es sich um ein Tempolimit-Schild handelt, kann der Betroffene nicht sehen, welche Geschwindigkeit er einhalten muss", sagt Jan Ginhold, Geschäftsführer der Coduka GmbH, und fügt hinzu: "Wer hier geblitzt wird, sollte seinen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei www.geblitzt.de einreichen. Genau für solche Fälle gibt es unseren Service."

Weitere Winter-Tücken für Autofahrer

Natürlich gibt es noch mehr potenzielle Vergehen, die im Winter ein Verwarnungs- oder Bußgeld nach sich ziehen können. Diese reichen über Vorkehrungen bei Fahrtantritt wie Eiskratzen über die korrekte Bereifung bis hin zur angemessenen Beleuchtung:

   - Ein nicht vom Schnee befreites Autodach (25 Euro)
   - Windschutzscheibe wurde nicht ausreichend freigekratzt (10 Euro)
   - Verschneites Kennzeichen (5 Euro)
   - Fehlende winterliche Bereifung der Bezeichnung M+S bei Glatteis 
     oder Schneeglätte (1 Punkt / 60 Euro)
   - Eine generelle Schneekettenpflicht gibt es in Deutschland nicht 
     - ausgenommen, entsprechende Schilder weisen darauf hin. Sind 
     Schneeketten montiert, beträgt die zulässige 
     Höchstgeschwindigkeit 50 km/h (Bußgeld, Punkte und Fahrverbot 
     werden je nach Höhe der Überschreitung verhängt)
   - Den Motor zwecks Enteisung warmlaufen lassen (10 Euro)
   - Bei Schneefall ohne Abblendlicht fahren (außerorts: 1 Punkt / 60
     Euro; innerorts: 25 Euro)

E-Scooter im Winter - (k)ein Problem?

Seit ihrer Einführung haben die Elektrotretroller auch in Deutschland für mächtig Wirbel gesorgt. Besonders die Unfallgefahr für ihre Nutzer und involvierte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger wurde heiß diskutiert. Mittlerweile hat sich die Aufregung etwas gelegt. Aber wie steht es mit dem Einsatz von E-Scootern in der kalten Jahreszeit? Ist doch die Gefahr eines Zusammenstoßes oder Hinfallens bei Glatteis und Schnee deutlich erhöht. Das hat auch der TÜV erkannt und fordert E-Scooter bei zu starker Glätte aus dem Verkehr zu ziehen. Eine rechtliche Grundlage gibt es dafür noch nicht. Einige Verleiher haben jedoch bereits reagiert und wollen ihre Fahrzeuge bei extremen Winterwetter für Kunden sperren. Zudem sollen neue Modelle mit dickeren Reifen und stärkeren Bremsen versehen werden, um so den Anforderungen des Winters zu entsprechen.

Professionelle Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands- und Handyverstößen arbeitete die Coduka GmbH für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit drei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

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