Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland
POL-OL: ++ Reifendiebstahl ++ Trunkenheitsfahrten ++ Gefährliche Körperverletzung, Verstoß Waffengesetz ++
Oldenburg (ots)
++ Reifendiebstahl ++ Trunkenheitsfahrten ++ Gefährliche Körperverletzung, Verstoß Waffengesetz ++
++Reifen-/Felgendiebstahl an Pkw ++ Am Samstag, 30.03.2019, wurde der Polizei um 00.40 Uhr die Beobachtung mitgeteilt, dass sich mindestens drei Personen an einem graufarbenen Daimler zu schaffen machten. Die Personen wären geflüchtet. Der Pkw stand auf dem Parkplatz Theaterwall. An der rechten Pkw-Seite waren die Räder abmontiert, der Pkw durch Backsteine aufgebockt. Ein Wagenheber wurde zurückgelassen. Die eingesetzten Beamten stellten eine flüchtende Person, die über eine Gartenmauer sprang und den Theaterwall querte. Es handelte sich um einen 20-Jährigen aus Wardenburg. Unmittelbar nach der Tat wurde durch die Polizei ein Pkw in Wardenburg kontrolliert. Der Pkw wurde von dem Bruder des 20-jährigen Wardenburgers geführt. Im Pkw konnten unter anderem Radmuttern, eine Hebelstange für einen Wagenheber und Arbeitshandschuhe aufgefunden werden. Der 20-jährige Wardenburger wurde erkennungsdienstlich behandelt, gegen beide Brüder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das Diebesgut konnte nicht aufgefunden werden.
++Trunkenheitsfahrt ++ Am Samstag, 30.03.2019 ging um 14.15 Uhr bei der Polizei der Hinweis ein, dass der Fahrzeugführer eines Pkw Renault Twingo die Wunderburgstraße befuhr und vermutlich unter Alkoholeinfluss stand. Der Pkw-Führer, ein 51-jähriger Oldenburger, konnte nicht mehr fahrenderweise, jedoch in seiner Wohnung festgestellt werden. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,80 Promille. Auf der Polizeidienststelle erfolgte eine Blutentnahme sowie eine Führerscheinbeschlagnahme.
++ Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis ++ Am Samstag, 30.03.2019, wurde der Polizei um 23.30 Uhr gemeldet, dass ein Motorradfahrer in die Tannenkampstraße gefahren und auf einem Parkplatz eines Mehrfamilienhauses beim Abstellen seines Motorrades zusammen mit dem Kraftrad gestürzt war. Der Motorradfahrer fiel zunächst beim Absteigen zusammen mit dem Motorrad auf die linke Seite. Anschließend stand der Motorradfahrer auf und versuchte das Motorrad wieder aufzustellen. Bei diesem Versuch fiel das Motorrad dann auf die rechte Seite. Die eingesetzten Polizeibeamten trafen den Motorradfahrer, einen 40-jährigen Oldenburger, auf dem Parkplatz an. Er war stark alkoholisiert und nicht in der Lage einen Atemalkoholtest durchzuführen. Eine Überprüfung seiner Person ergab, dass der Oldenburger keinen Führerschein besaß. Auf der Polizeidienstelle wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Da er aufgrund seines Alkoholkonsums nicht mehr gehfähig war, musste er zur Ausnüchterung im Gewahrsam der Polizei verbleiben.
++ Gefährliche Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz ++ Am Sonntag, dem 31.03.2019, nahm die Polizei eine gefährliche Körperverletzung sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz auf. Ein Pärchen kam gegen 07.10 Uhr nach Hause und stellte den Verlust des Wohnungsschlüssels fest. Der Versuch, die Tür mit einer Zange zu öffnen, schlug fehl. Daraufhin stritten sich die männliche (22 Jahre alt) und weibliche Person (18 Jahre alt) lautstark. Ein Nachbar (33 Jahre alt) hörte den Streit und nahm eine Notlage der Frau an. Er ging zu dem streiten Pärchen, um der Frau helfen zu können. Da der streitende Mann die Zange noch in der Hand hielt und auf den Nachbarn zuging, vermutete er eine Bedrohungslage. Ein Angriff auf die Frau oder auf seine Person war für ihn nicht auszuschließen gewesen. Er setzte eine mitgeführte Distanz-Elektroimpulswaffe (Taser) ein und beschoss den 22-Jährigen. Der 22 Jahre alte Oldenburger verspürte Schmerzen im Brustbereich. Ein angeforderter Rettungswagen übernahm die ersten medizinischen Maßnahmen. Der Taser wurde sichergestellt.
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