Bundespolizeiinspektion Offenburg
BPOLI-OG: Schnelle Verurteilung nach wiederholter unerlaubter Einreise
Kehl/Offenburg (ots)
Bereits am 3. Juli kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen türkischen Staatsangehörigen am Bahnhof in Kehl. Der Mann war zuvor mit einer Regionalbahn aus Frankreich eingereist. Der 26-Jährige konnte sich gegenüber der Streife mit einer türkischen Identitätskarte ausweisen. Eine Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass er wissentlich entgegen eines befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots eingereist war, da er am gleichen Tag nach Frankreich abgeschoben worden war.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der Mann wurde daraufhin am 4. Juli im beschleunigten Verfahren vom Amtsgericht Offenburg wegen versuchter unerlaubter Einreise trotz Einreise- und Aufenthaltsverbots zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt. Anschließend wurde er nach Frankreich zurückgewiesen.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
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