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Polizeidirektion Göttingen

POL-GOE: (564/2014) Geänderte Geschwindigkeitsbegrenzung im Autobahndreieck Drammetal aufgrund eines deutlichen Anstieges der Unfallzahlen

Göttingen (ots)

GÖTTINGEN (bs/jk) - Als Reaktion auf den Anstieg der Verkehrsunfallzahlen wurde im Autobahndreieck (AD) Drammetal und hier im Abfahrtsbereich von der BAB 38 auf die BAB 7 in Fahrtrichtung Kassel (sog. Ohr) am Freitag (26.09.14) als Sofortmaßnahme zur Verhinderung weiterer Unfälle durch die Autobahnmeisterei Göttingen bis auf weiteres die Geschwindigkeit an dieser seit Jahren bestehenden Unfallhäufungsstelle auf 30 km/h bei Nässe herabgesetzt. Zusätzlich weisen Schilder auf eine bestehende Schleudergefahr bei Nässe hin. Die Maßnahme wurde mit der Autobahnpolizei Göttingen abgestimmt.

Für den Aufbau der Beschilderung musste das AD Drammetal in Fahrtrichtung Kassel (A 7) am Nachmittag kurzfristig eine halbe Stunde gesperrt werden.

Die Auswertung der aktuellen Unfallstatistik für diese spezielle Unfallhäufungsstelle ergab, dass es in diesem Jahr bereits zu 48 Verkehrsunfällen (VU) gekommen ist, allein 43 davon bei Nässe. Dabei wurden sieben Menschen leicht verletzt, so Burkhard Schramm, Leiter der Autobahnpolizei Göttingen. Damit ist der bisherige, im Jahr 2009 festgestellte negative Jahresspitzenwert von 40 Verkehrsunfällen, bereits zum jetzigen Zeitpunkt deutlich überschritten.

Nach der zunächst aufgrund von baulichen Maßnahmen (Betonleitwände) positiven Entwicklung im Jahr 2010 (15 VU), erfolgte im Jahr 2011 erneut ein Anstieg auf 36 Verkehrsunfälle. In der Folge wurden daher zusätzliche Warntafeln (rot/weiße Warntafeln, "Kurve", Radarkontrolle) installiert. Geschwindigkeitsüberwachungen wurden weiter intensiviert. Im Jahr 2012 war dann zunächst ein leichter Rückgang auf 29 VU feststellbar. Für 2013 stieg dieser Wert jedoch wieder auf 34 an.

Ursächlich für die Unfälle war in der Vergangenheit in den meisten Fällen eine nicht angepasste Geschwindigkeit überwiegend ortsunkundiger Verkehrsteilnehmer, die, insbesondere bei Nässe, durch den sich zuziehenden Auffahrtsbereich zur A7 "überrascht" wurden.

Vielfach war auch ein Überholen unter Mitbenutzung der Sperrfläche im Bereich der Fahrbahnverengung zu beobachten, wodurch die Verkehrsteilnehmer dann ebenfalls mit zu hoher Geschwindigkeit in den Kurvenbereich einfuhren. Auf Grund dessen wurde im letzten Jahr zusätzlich ein Überholverbot verfügt. Eine im Jahr 2013 erfolgte Griffigkeitsprüfung der Fahrbahn führte zu keinen konkreten Beanstandungen. Dennoch ist eindeutig feststellbar, dass immer wieder Fahrzeuge im Kurvenbereich bei Nässe auch trotz Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit verunfallen.

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