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Polizeidirektion Göttingen

POL-GOE: Landgericht bestätigt polizeiliches Handeln - Ingewahrsamnahmen von drei Personen rechtmäßig und angemessen

Göttingen (ots)

Göttingen

Freitag, 31. August 2012

GÖTTINGEN (hv) - Die Ingewahrsamnahmen von drei gewaltbereiten Demonstranten am 14.11.2009 durch die Göttinger Polizei waren angemessen und rechtmäßig. Das hat das Landgericht Göttingen Ende vergangener Woche bestätigt und die Beschwerden der anreisenden Versammlungsteilnehmer zurückgewiesen.

Anlässlich einer angekündigten Demonstration im November 2009 hatte die Polizei Erkenntnisse über die Anreise von gewaltgeneigten und -bereiten Personen. Deshalb wurden an den Zufahrten nach Göttingen Fahrzeugkontrollen durchgeführt, bei denen mehrere Dosen Pfefferspray und ein Schlagstock aus Metall bei den Beschwerdeführern festgestellt wurden. Zudem lagen polizeiliche Erkenntnisse im Zusammenhang mit Demonstrationen, woraufhin die Polizei diese Personen in Gewahrsam nahm.

"Ich freue mich, dass das Landgericht die Lageeinschätzung und das polizeiliche Vorgehen in diesem Fall uneingeschränkt bestätigt hat", erklärte der Göttinger Polizeipräsident Robert Kruse. "Aufgrund der konkreten Erkenntnisse musste die Polizei von einer Gewaltbereitschaft ausgehen und hat demnach mit der Ingewahrsamnahme völlig richtig gehandelt. Denn - wie das Landgericht auch feststellt - wer ohne plausible Erklärung fünf Dosen Pfefferspray mit sich führt, die anders als Wagenheber oder Radmutterschlüssel nicht in einen PKW gehören, dokumentiert Gewaltbereitschaft, erst recht wenn weitere Erkenntnisse im Zusammenhang mit Demonstrationen vorliegen." Außerdem sei das Mitführen von Pfefferspray und anderen waffenähnlichen Gegenständen auf dem Weg zu einer Versammlung verboten und erfülle einen Straftatbestand nach dem Versammlungsgesetz. "Die Ingewahrsamnahmen waren notwendig, weil die konkrete Gefahr bestand, dass die Beschwerdeführer im Fall ihrer Freilassung zeitnah weitere Straftaten begehen würden", betont Kruse. Da hätte allein die Sicherstellung der Gegenstände nicht ausgereicht. "Schließlich ist die Gewaltbereitschaft nicht an bestimmte Gegenstände gebunden und so mussten wir davon ausgehen, dass sich die Beschwerdeführer andere gefährliche Gegenstände für die unmittelbar bevorstehende Demonstration beschaffen würden."

"Die Göttinger Polizei beweist Woche für Woche bei einer Vielzahl von Veranstaltungen, dass sie ihre gesetzlichen Aufgaben uneingeschränkt und mit großem Engagement sowie hoher Professionalität wahrnimmt. Das zeigt auch dieses Beispiel", sagte der Polizeipräsident abschließend. "Sie hat damit größere Ausschreitungen und wesentliche Schäden verhindert und die Sicherheit in der Stadt durch einen guten und angemessenen polizeilichen Einsatz gewährleistet."

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