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Polizeidirektion Göttingen

POL-GOE: (455/2009) Vorläufige Dienstenthebung der Polizeibeamten im Fall Hornsen aufgehoben

Göttingen (ots)

Göttingen / Hildesheim, Dienstag, 9. Juni 2009
Die Staatsanwaltschaft Hildesheim
hat mit Verfügung vom 28.05.2009 das gegen zwei Polizeibeamte 
gerichtete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen 
Tötung durch Unterlassen gemäß § 153 a  Absatz 1 StPO vorläufig 
eingestellt (siehe Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hildesheim
vom 09.06.2009).
Angesichts dieser Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hildesheim, 
die im Hinblick auf den strafrechtlichen Vorwurf nicht von schwerer 
Schuld ausgeht, wird die Polizeidirektion Göttingen als zuständige 
Disziplinarbehörde die gemäß § 38 Niedersächsisches Disziplinargesetz
erfolgte vorläufige Dienstenthebung der beiden Beamten aufheben. Nach
dieser Aufhebung werden die Beamten wieder Dienst verrichten, 
allerdings nicht mehr im Polizeikommissariat Bad Salzdetfurth, 
sondern in anderen Dienststellen der Polizeiinspektion Hildesheim.
Trotz der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hildesheim sind die 
disziplinarrechtlichen Vorwürfe gegen die Beamten nicht ausgeräumt. 
Das Disziplinarverfahren wird von der Polizeidirektion Göttingen 
weiter geführt, weil ungeachtet der strafrechtlichen Würdigung ihres 
Verhaltens weiterhin der Verdacht besteht, dass die beiden Beamten 
schwerwiegende dienstrechtliche Verfehlungen begangen haben.

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 0551/491-1034
Fax: 0551/491-1035
E-Mail: pressestelle@pd-goe.polizei.niedersachsen.de
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