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BPOLP Potsdam: Neue Flüssigkeitsbestimmungen für Handgepäck an Flughäfen ab dem 1. September 2024

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Potsdam (ots)

Grundsätzlich nur Flüssigkeiten mit einem Volumen von maximal 100 ml pro Behältnis in einem transparenten und wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel mitführen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeipräsidium (Potsdam)
Telefon: (0331) 9799 79410
E-Mail: presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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