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BPOLP Potsdam: "Kontrolle ist besser" - Bilanz der Bundespolizei zu den seit dem Frühsommer bundesweit erlassenen Allgemeinverfügungen zum Mitführverbot von Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen.

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Potsdam (ots)

Potsdam, 2. November 2018.

Die Bundespolizei hat seit Ende Mai 2018 vor dem Hintergrund zunehmender Messer- und anderer Gewaltattacken mit gefährlichen Gegenständen auf Bahnhöfen insgesamt -14- temporäre Polizeiverfügungen zur Gefahrenabwehr erlassen und durchgesetzt. Die Verbote zum Mitführen von Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen (Messer jeglicher Art, Reizgas, Schlaggegenstände usw.) bezogen sich jeweils auf verschiedene Bahnhöfe bzw. Haltepunkte oder Streckenverläufe in mehreren Bundesländern.

Die Maßnahmen erfolgten im Einzelnen im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich der Bundespolizei in Hamburg, Nürnberg, Frankfurt am Main, Berlin, Dortmund, Magdeburg, Köln, Halle (Saale), Bad Soden, Saarbrücken und Düsseldorf (zu den genauen Zeiten, Orten und zur Dauer siehe Anlage). Seit dem 1. November 2018 gilt für den Bereich Berlin zudem ein bis zum 31. Januar 2019 befristetes Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen (über das gesetzliche Waffenverbot hinaus). Es gilt jeweils in den Nächten von Freitag zu Samstag und von Samstag zu Sonntag in der Zeit von 20:00 bis 6:00 Uhr (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70238/4092984).

Bei der Durchsetzung der Allgemeinverfügungen durch Kräfte der Bundespolizei wurden bislang insgesamt ca. 4.000 Personen kontrolliert. Dabei wurden -116- Verstöße gegen das jeweilige Waffenverbot festgestellt.

Bei den bundespolizeilichen Einsatzmaßnahmen zur Durchsetzung der Mitführverbote von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen stellte die Bundespolizei zahlreiche Messer, Schlagstöcke, Schlagringe, aber auch Reizgas und Metallstangen bei kontrollierten Personen fest. Zudem registrierten die Einsatzkräfte eine Vielzahl von Straftaten und Fahndungsausschreibungen, z. B. Haftbefehle. Gegen -36- Personen wurden zur Durchsetzung der Verbote Zwangsgelder festgesetzt.

Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, dazu: "Polizeiliche Präsenz macht brav! Die Gewalttaten mit gefährlichen Gegenständen haben zugenommen. Trauriger Höhepunkt war die Tötung einer jungen Frau und ihrer einjährigen Tochter am S-Bahnhof Jungfernstieg in Hamburg am 12. April dieses Jahres. Die durch die Bundespolizei seit einem halben Jahr erlassenen temporären Polizeiverfügungen zum Verbot des Mitführens von Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen auf Bahnhöfen der DB AG sind im Interesse des Schutzes von Leib und Leben von Fahrgästen, Personal der DB AG und auch der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei notwendig. Mit diesen polizeilichen Verbotsverfügungen kann die Bundespolizei zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes, über die Regelungen des Waffengesetzes hinaus, das Mitführen von gefährlichen Gegenständen einschränken bzw. untersagen. Die Öffentlichkeit, insbesondere die Kunden der DB AG, haben die entsprechenden Maßnahmen der Bundespolizei im Interesse der Bahnsicherheit nach unserer Wahrnehmung uneingeschränkt begrüßt."

Hans-Hilmar Rischke, Leiter Konzernsicherheit Deutsche Bahn AG: "Mit dieser Maßnahme erhöhen wir die Sicherheit unserer Reisenden und Bahnhofsbesucher sowie auch unserer Mitarbeiter, deshalb begrüßen wir das ausdrücklich. Die Bundespolizei und unsere Sicherheitsorganisation bei der DB - wir arbeiten eng und erfolgreich zusammen."

Hintergrund der Maßnahmen: Die Gewaltkriminalität im bundespolizeilichen Zuständigkeitsbereich steigt seit dem Jahr 2014 messbar an. Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer - zuletzt das Tötungsdelikt am S-Bahnhof Hamburg Jungfernstieg am 12. April 2018 - charakterisieren in signifikanter Art und Weise die polizeiliche Lage im bundespolizeilichen Zuständigkeitsbereich und beeinflussen das subjektive Sicherheitsgefühl von Bahnbenutzern sowie der Bevölkerung.

Die Bundespolizei kann auf der Grundlage der §§ 1 Ab.1 i. V. m. 3,14 und 58 Abs. 1 Bundespolizeigesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden zur Abwehr einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung auch Allgemeinverfügungen erlassen, die z. B. auf dem Gebiet der Bahnanlagen (Bahnhöfe und Strecken) der Eisenbahnen des Bundes das Führen bzw. Mitführen von Waffen oder Gegenständen, die bei Gewaltdelikten häufig zum Einsatz kommen - jedoch nicht dem WaffG unterfallen (z. B. feststehendes Messer mit einer Klingenlänge unter 12 cm oder Baseballschläger) - räumlich und zeitlich beschränkt und unter Androhung eines Zwangsgeldes untersagen, wie sie das seit längerem schon mit dem Mitführungsverbot von "Glasflaschen" im Fußballreiseverkehr in Zügen tut.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeipräsidium (Potsdam)
Gero von Vegesack oder Indra Loose-Sommer
Telefon: (0331) 97997 9410
E-Mail: presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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