Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Körperliche Auseinandersetzung: Bundespolizei stellt Aggressor und findet Messer
Haltern am See (ots)
Am 30. November meldete eine Frau eine Schlägerei am Bahnhof Haltern am See. Alle Beteiligten seien anschließend mit dem Zug nach Recklinghausen gefahren. Am Hauptbahnhof Recklinghausen stellten die Bundespolizisten den Tatverdächtigen. Gegen 07:50 Uhr erhielt eine Streife der Bundespolizei die Meldung über den Sachverhalt. Der Begleiter der Melderin hatte seine Telefonnummer hinterlassen, sodass er durch die Einsatzkräfte kontaktiert werden konnte. Auf Nachfrage gab er an, dass ein Mann in Haltern auf ihn und seine Begleiterin zugekommen sei, etwas Unverständliches geäußert habe und dann zuerst die Dame gegen die Brust und dann ins Gesicht geschlagen habe. Als er dazwischen ging, schlug der Aggressor auch ihn ins Gesicht. Bei Eintreffen des RE 2 in Recklinghausen machte der 59-Jährige auf sich aufmerksam. Gemeinsam durchsuchten die Beamten den Zug und nahmen im vorderen Teil den 38-jährigen Tatverdächtigen fest. Der deutsche Staatsbürger wurde aufgefordert, den Zug zu verlassen. Er wurde belehrt und äußerte sich dann nicht weiter zu den Vorwürfen. Die beiden deutschen Staatsbürger (47 und 59 Jahre alt) benötigten keine ärztliche Versorgung. Bei dem 59-Jährigen wurde durch den Angriff die Brille beschädigt. Die Beamten entließen beide vor Ort. Da sich der Mindener nicht ausweisen konnte, erfolgte die Mitnahme zur Dienststelle. Bei der Durchsuchung seiner Person kam in einer der vielen getragenen Hosen ein Messer zum Vorschein. Dieses war in den Hosenbund einer Jogginghose eingearbeitet und mittels einer Büroklammer gesichert. Die Uniformierten beschlagnahmten das Messer. Bei der anschließenden Überprüfung der angegebenen Daten wurden mehrere Ausschreibungen bekannt. Eine Staatsanwaltschaft fahndete nach dem Aufenthaltsort des bereits polizeibekannten Mannes. Zudem hatte die Bundespolizei gegen den Wohnungslosen ein Hausverbot für alle in NRW verkehrenden Züge erlassen. Die Einsatzkräfte leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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