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BPOL NRW: Vermeintliche Handgranate im Reisegepäck - Mann verpasst seinen Flug

Köln (ots)

Ein nicht alltägliches Bild zeigte sich den verantwortlichen Sicherheitskräften am Flughafen Köln Bonn am Montag, den 28.07.25, als sie bei der Durchleuchtung eines Reisekoffers eine Handgranate angezeigt bekamen. Die Bundespolizei räumte daraufhin den Bereich um den Koffer und entschied nach Sichtung der Röntgenbilder den Entschärfungsdienst hinzuzuziehen. Der zwischenzeitlich hinzugezogene Besitzer des Koffers, ein 46-jähriger Kanadier, gab an, dass es sich bei der vermeintlichen Handgranate um ein Feuerzeug handle. Dies bestätige sich auch nach Öffnung des Koffers durch die Entschärfer der Bundespolizei. Allerdings verpasste der Mann, der eigentlich von Köln nach London fliegen wollte, aufgrund dieser Maßnahmen seinen Flug.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze schwere Verletzungen herbeiführen können oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährden. Deswegen dürfen diese Gegenstände nicht im aufgegebenen Reisegepäck mitgeführt werden. Auch Gegenstände, die diesen Anschein erwecken, werden überprüft. Bitte achten sie vor Reiseantritt darauf, solche Gegenstände nicht mitzuführen. Weitere Wichtige Tipps und Hinweise erhalten sie auf der Webseite www.bundespolizei.de unter der Rubrik "Sicher auf Reisen - mit dem Flugzeug".

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Köln Bonn
Pressestelle
Oliver Hünewinckell

Telefon: +49 (0) 2203 95 22 - 1040
E-Mail: bpolifh.cgn.presse@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

www.bundespolizei.de

Postfach 980125
51129 Köln

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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