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BPOL NRW: Angriff mit Glasscherbe: Bundespolizei ermittelt nach versuchter gefährlicher Körperverletzung

Essen (ots)

Am Abend des 13. Juli kam es am Haltepunkt Essen-Borbeck Süd zu einem Angriff. Der Tatverdächtige verständigte selbst die Bundespolizei. Als die Streife eintraf, versuchte der Mann, eine Frau mit einer Glasscherbe zu verletzen. Erst nach Androhung des Einsatzes der Schusswaffe ließ er von seinem Vorhaben ab.

Gegen 22:00 Uhr erhielt das Bundespolizeirevier Essen einen Anruf von einem 57-Jährigen. In diesem Telefonat drohte der Anrufer damit, Straftaten gegen andere Personen zu begehen. Als die zwei Streifen eintrafen, konnten sie auf der Altendorfer Straße unter der Brücke des S-Bahn-Haltepunktes Essen-Borbeck einen Mann ausmachen. Als dieser die Uniformierten erblickte, zog er plötzlich eine handtellergroße Glasscherbe aus der Jackentasche und bedrohte damit eine 38-jährige Frau. Der Essener hielt die Glasscherbe bedrohlich nah an das Gesicht der jungen Frau. Unter Androhung der dienstlichen Schusswaffe sprach einer der Beamten den Mann an und forderte ihn auf, die Scherbe fallen zu lassen. Dieser Aufforderung kam der Tatverdächtige nach. Die Uniformierten fesselten ihn und stellten die Glasscherbe sicher. Die Angolanerin wies keine Verletzungen auf. Auf Nachfrage gab sie an, dass sich der Mann ihr gegenüber als Bundespolizist ausgegeben habe, um an ihr Mobiltelefon zu gelangen und seine "Kollegen" anzurufen. Nach Beendigung des Telefonats bedrohte er die Essenerin mit der Glasscherbe. Sie war so eingeschüchtert, dass sie sich nicht traute, wegzurennen. Nach erfolgter Belehrung äußerte der Tatverdächtige, dass auch er Bundespolizist sei. Dann machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Auf der Wache bestätigte ein Fingerabdruckscan seine Identität zweifelsfrei. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen brachte der Rettungsdienst den Beschuldigten in ein Krankenhaus. Die Bundespolizei unterstützte die Verbringung mit zwei Beamten. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Versuchs der gefährlichen Körperverletzung, der Bedrohung und der Amtsanmaßung, da es sich nicht um einen Bundespolizisten handelte, eingeleitet.

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