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BKA: Strafverfolgungsbehörden gehen gegen islamistische Propaganda im Internet vor
BKA koordiniert gemeinsamen Aktionstag mit Österreich und der Schweiz

Wiesbaden (ots)

Mit insgesamt über 100 polizeilichen Maßnahmen sind deutsche Strafverfolgungsbehörden heute in zwölf Bundesländern gegen die Verbreitung islamistischer Propaganda im Internet vorgegangen. Unter anderem wurden über 50 Durchsuchungsbeschlüsse umgesetzt und zahlreiche Beschuldigte vernommen. Die Beschuldigten sind vor allem Jugendliche und Heranwachsende, die relevante Adressaten und Verbreiter islamistischer Propaganda im Internet sind. Das Bundeskriminalamt (BKA) initiierte und koordinierte den Aktionstag als Zentralstelle der deutschen Polizei.

Zeitgleich fanden auch in Österreich und der Schweiz entsprechende Maßnahmen statt.

Die zugrunde liegenden Straftaten sind in der Hauptsache Verstöße gegen § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen), vereinzelt auch § 86a StGB (Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen), § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten), § 20 VereinsG (Zuwiderhandlungen gegen Verbote) und § 130 StGB (Volksverhetzung).

Die Maßnahmen im Rahmen des Aktionstags basieren auf Erkenntnissen des BKA und des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Beide Behörden führen im Gemeinsamen Internetzentrum täglich ein anlassunabhängiges Monitoring nach radikal-islamischen und islamistischen Beiträgen im Internet durch. Zu veröffentlichten Inhalten, die einen Anfangsverdacht für eine Straftat begründen - zum Beispiel aufgrund von religiösen Gesängen ("Nashids") mit strafbaren Inhalten und/oder Propagandavideos terroristischer Organisationen - ermittelt das BKA den Urheber und übergibt vorliegende Erkenntnisse verbunden mit der Anregung einer zeitnahen Löschung der Inhalte an die örtlich zuständige Polizei. Stammen die strafrechtlich relevanten Inhalte von einem Nutzer im Ausland, gibt das BKA die Informationen an die dortigen Sicherheitsbehörden weiter.

Online-Inhalte spielen eine große Rolle bei der Radikalisierung, insbesondere von jungen Menschen. Immer wieder zeigt sich, dass sich Personen ausschließlich online radikalisieren. Propaganda im Internet zielt auch auf ein junges Publikum und dessen Nutzungsgewohnheiten ab: Zum einen werden Social-Media-Plattformen genutzt, die bei jungen Menschen besonders beliebt sind, zum anderen sind die Inhalte kürzer, schneller und visueller geworden. Islamistische Organisationen und mit diesen sympathisierende Personen setzen dabei auch auf aktuelle geografische Konflikte und die Darstellung von Kriegsopfern, um zu emotionalisieren und eine Handlungsbereitschaft auszulösen.

Für Auskünfte zu den einzelnen Maßnahmen wenden Sie sich bitte an die Pressestellen der regional zuständigen Polizei- und Justizbehörden, des Bundesamtes für Polizei fedpol und der Bundesanwaltschaft der Schweiz sowie den Ressortsprecher im österreichischen Innenministerium.

Was können Sie gegen die Verbreitung von islamistischer Propaganda tun? Die Verbreitung islamistischer Propaganda ist Nährboden für Radikalisierung und Impulsgeber für Gewalttaten. Sie können einen Beitrag zur Bekämpfung der Verbreitung islamistischer Propaganda im Internet leisten, indem Sie:

   -	Anzeige erstatten: Wenn Sie auf islamistische Propaganda im 
Internet stoßen oder selbst Empfänger dieser sind, sollten Sie diese 
bei der örtlichen Polizei anzeigen. Einige Bundesländer halten dafür 
Internetportale bereit, über die Sie solche Straftaten auch anonym 
anzeigen können. Einen Überblick über die sogenannten Onlinewachen 
finden Sie auf der Webseite des BKA und auf dem Internetportal der 
deutschen Polizei: https://portal.onlinewache.polizei.de/de/
   -	Islamistische Propaganda melden: Melden Sie islamistische 
Propaganda bei Anbietern von sozialen Netzwerken und fordern Sie 
diese auf, strafbare Inhalte zu löschen. Möglich ist es außerdem, 
islamistische Propaganda bei den beiden Meldestellen "Hessen gegen 
Hetze" und "REspect!" oder bei den jeweiligen Landesmedienanstalten 
über deren Webseiten zu melden. Diese arbeiten eng mit dem BKA 
zusammen und leiten Ihre Hinweise im Anschluss an die Zentrale 
Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) BKA weiter. Im 
BKA werden diese zunächst auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft, 
dann wird nach Möglichkeit der mutmaßliche Verfasser festgestellt und
der Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden 
in den Bundesländern weitergeleitet, wo die weiteren Ermittlungen 
geführt werden. Informationen zur Bekämpfung von Hass und Hetze im 
Netz und der Arbeit der ZMI BKA finden Sie auf unserer Webseite unter
folgendem Link: https://www.bka.de/MeldestelleHetzeImInternet

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-55 13083
E-Mail: pressestelle@bka.bund.de
www.bka.de

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