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Polizeidirektion Hannover

POL-H: Gemeinsame Pressemitteilung von Feuerwehr und Polizeidirektion Hannover Silvester - Feuerwerk

Hannover (ots)

An den Tagen vor dem Jahreswechsel kommt es
bedauerlicherweise immer wieder zu Unfällen und Sachschäden beim 
falschen und sorglosen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Feuerwehr und 
Polizei Hannover möchten deshalb an dieser Stelle über die 
notwendigen Sicherheitsregeln und die gesetzlichen Bestimmungen 
informieren.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass die meisten 
Unfälle, Brände und Sachschäden in der Silvesternacht durch die 
unsachgemäße Handhabung mit Feuerwerksartikeln entstehen. Damit die 
Freude am Silvesterfeuerwerk nicht getrübt wird, sollten die 
nachstehenden vorbereitenden Maßnahmen und Sicherheitshinweise 
unbedingt beachtet werden!
Tipps für die Vorbereitung:
- Fenster schließen.
- Brennbare Gegenstände vom Haus entfernen, auch an abgestellte 
Gartenmöbel auf der Terrasse oder dem Balkon denken, Mülltonnen 
schließen.
- An die Haustiere denken. Schreckhafte Tiere nicht allein lassen.
- Auf offenes Feuer im Haus achten (z. B. Kerzen), wenn das Haus 
verlassen wird, um den Jahreswechsel mit den Nachbarn zu feiern.
- Für Löschmöglichkeiten sorgen (Eimer mit Wasser, Feuerlöscher 
bereitstellen).
- Auf die richtige Kleidung achten, nicht jede Bekleidung hält einem 
Funkenregen stand.
- Nur in nüchternem Zustand Feuerwerkskörper zünden.
Sicherheitsregeln für den Umgang mit Feuerwerkskörpern:
- Niemals selbst gebastelte oder illegal importierte Feuerwerkskörper
verwenden.
- Vorsicht bei Produkten, auf denen keine BAM-Nummer (Prüfnummer der 
Bundesanstalt für Materialprüfung, beispielsweise BAM-PII-XXXX) 
steht.
- Feuerwerkskörper einzeln aus der Verpackung nehmen, und den 
"Vorrat" an einer sicheren Stelle deponieren.
- Schutzkappen von Zündern erst unmittelbar vor dem Anzünden 
entfernen.
- Vor dem Abbrennen unbedingt die aufgedruckte Gebrauchsanweisung 
lesen und beachten.
- Feuerwerkskörper grundsätzlich nur im Freien verwenden.
- Feuerwerkskörper nicht von Balkonen oder aus Wohnungsfenstern 
heraus zünden und unkontrolliert wegwerfen.
- Nach dem Zünden unbedingt ausreichenden Sicherheitsabstand 
einhalten.
- Auf keinen Fall gezündete Feuerwerkskörper festhalten.
- Vorsicht bei nicht gezündeten Feuerwerkskörpern! Nicht sofort 
kontrollieren, sondern in sicherem Abstand abwarten und mit Wasser 
übergießen. Anschließend unbrauchbar machen.
- Nicht mit Feuerwerkskörpern experimentieren.
- Raketen mit dem Führungsstab in Flaschen auf einem ebenen 
Untergrund sicher aufstellen und so ausrichten, dass sie nicht 
unkontrolliert auf Schuppen, Häuser, Nebengebäuden usw. niedergehen 
oder durch Bäume oder andere Hindernisse abgefangen werden können.
- Achten Sie auf andere Personen, die auch Feuerwerkskörper zünden!
- Kindern keine Feuerwerkskörper in die Hand geben.
Für den Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse P II - 
darunter fallen die meisten zu Silvester verkauften Feuerwerkskörper 
- gibt es Beschränkungen. Abgegeben und verwendet werden dürfen sie 
nur an und von Personen über 18 Jahren. Der Verkauf ist in diesem 
Jahr ab Montag, den 29.12.2008, gestattet.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klasse P II ist nur am 
31.12. und 01.01. eines jeden Jahres und nur durch Personen ab 18 
Jahren erlaubt, jedoch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, 
Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten.
Es ist sicherzustellen, dass beim Abbrennen dieser Gegenstände eine 
Gefährdung Dritter (Eigentum, körperliche Unversehrtheit) z.B. durch 
Bewerfen, Beschießen anderer Personen oder von Gebäuden bzw. 
Fahrzeugen mit Feuerwerkskörpern / Raketen unbedingt ausgeschlossen 
wird.
Die Polizeidirektion Hannover weist ausdrücklich darauf hin, dass 
auch an Silvester und Neujahr das Schießen mit Schreckschusswaffen 
einer Schießerlaubnis nach dem Waffengesetz bedarf. Dies bedeutet, 
dass das Verschießen von pyrotechnischen Gegenständen durch Gas- und 
Schreckschusswaffen ohne Schiesserlaubnis ein Verstoß gegen das 
Waffengesetz darstellt und dies mit einem Bußgeld im 
Ordnungswidrigkeitenverfahren von bis zu 10 000 Euro geahndet werden 
kann. Darüber hinaus stellt das Führen einer Gasalarmwaffe ohne den 
so genannten kleinen Waffenschein eine Straftat nach dem Waffengesetz
dar.
Feuerwehr und Polizei Hannover wünschen Ihnen ein unfallfreies 
Silvester und alles Gute für das Neue Jahr.
Andreas Hamann 				Edda Nöthel
Feuerwehr Hannover 			Polizeidirektion Hannover
Tel.: 0170/3334722 			Tel.: 0511 109-1043

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Dezernat 01 - Öffentlichkeitsarbeit
PK'in Edda Nöthel
Telefon: (0511) 109-1043
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdhan/

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