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Polizeidirektion Hannover

POL-H: Zehn Aufenthaltsverbote verfügt Innenstadt

Hannover (ots)

Eine positive Zwischenbilanz zieht die
Polizeiinspektion Mitte zu den vor sechs Wochen eingeführten 
Aufenthaltsverboten. Nach Prüfung durch das Rechtsdezernat der 
Polizeidirektion wurden inzwischen gegen zehn Personen (alle 
männlich, alle sind junge Erwachsene) Aufenthaltsverbote 
ausgesprochen. Sie gelten für die Innenstadt in den Wochenendnächten 
bzw. in den Nächten vor arbeitsfreien Tagen. Sieben 
Aufenthaltsverbote gelten für drei Monate, drei für sechs Monate. 
Verfügungen gegen vier weitere Personen werden in den nächsten Tagen 
zugestellt, darüber hinaus sind eine ganze Reihe weiterer Verfahren 
derzeit noch in der Prüfung in der Inspektion Mitte bzw. im 
Rechtsdezernat.
Allein am vergangenen Wochenende wurden Prüfverfahren gegen zwölf 
weitere Personen eingeleitet. Unter ihnen ist eine 17-jährige 
Jugendliche, die am Sonnabend um 1.20 Uhr an der Goseriede von 
Polizeibeamten angetroffen wurde. Sie war stark alkoholisiert, sollte
deshalb kontrolliert werden, widersetzte sich aber mit Gewalt. Sie 
trat und schlug die eingesetzten Polizeibeamten. Deshalb wurde sie 
vorläufig festgenommen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen 
wurde die Jugendliche der Einrichtung "Bed by Night" übergeben. Wegen
des aktuellen Vorfalls leitete die Polizeiinspektion Mitte ein 
Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ein. Da 
die 17-Jährige erhebliche Vorerkenntnisse hat, unter anderem wegen 
Raubes und gefährlicher Körperverletzung, von der Polizeidirektion 
sogar schon als jugendliche Intensivtäterin geführt wird, muss sie 
nun auch mit einem Aufenthaltsverbot für die City rechnen.
Gewalt- und Aggressionstaten in der Innenstadt nehmen seit Jahren 
zu, die Polizeiinspektion Mitte registrierte unter anderem einen 
deutlichen Anstieg bei den angezeigten Körperverletzungsdelikten: von
984 Fällen noch im Jahr 2005 über 1276 im folgenden Jahr auf 1403 im 
Jahr 2007. Auch bei anderen innenstadttypischen Delikten wie 
Sachbeschädigung, Widerstand, Raub, Nötigung/Bedrohung steigen die 
Fallzahlen. Die meisten dieser Straftaten geschehen in den 
Wochenendnächten, die Tatverdächtigen sind überwiegend junge Männer 
im Alter zwischen 18 und 24 Jahren, viele stehen zur Tatzeit unter 
Alkoholeinfluss. 90 Prozent dieser Straftäter wohnen nicht in der 
City, sie suchen sie aber immer wieder auf, jeder fünfte ermittelte 
Tatverdächtige ist als Wiederholungstäter einzustufen. Diese 
Entwicklung war für die Polizeidirektion Anlass, seit dem 
Pfingstwochenende auf der Rechtsgrundlage des § 17 Nds. SOG 
Aufenthaltsverbote zu verhängen. Wie Polizeidirektor Olaf Gösmann, 
Chef der Inspektion Mitte, betont, ist bisher noch kein Fall eines 
Verstoßes gegen ein Aufenthaltsverbot festgestellt worden - ein 
Verstoß würde ein Zwangsgeld von 250 Euro (bzw. 500 oder 750 Euro im 
Wiederholungsfall) oder sogar Ersatzzwangshaft nach sich ziehen. 
"Offenbar zeigen diese Maßnahme und die entsprechenden 
Polizeieinsätze Wirkung in der Szene", erklärt Gösmann. Es bleibe bei
dem Ziel, durch die Maßnahme der Aufenthaltsverbote Gewalt- und 
Aggressionskriminalität in der Innenstadt zumindest einzudämmen.
Zusätzlich wird die Polizei auch weiterhin den Alkoholmissbrauch 
Jugendlicher im öffentlichen Raum bekämpfen. So wurden am Wochenende 
sechs Jugendliche, die zwischen 0,68 und 1,1 Promille Alkohol im Blut
hatten, von den eingesetzten Beamten in Gewahrsam genommen und 
schließlich von ihren Eltern abgeholt. Die Polizei schreibt zu diesen
Vorfällen stets einen Bericht an das zuständige Jugendamt.     sw/zz

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Pressesprecher
Stefan Wittke
Telefon: +49 (0)511 109 1004
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdhan/

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