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POL-SU: Minderjähriger fährt betrunken und ohne Führerschein nicht-zugelassenes Auto

Siegburg (ots)

Am Samstag war in Siegburg ein Minderjähriger betrunken, ohne Führerschein und mit einem nichtzugelassenen Auto unterwegs. Kurz nach 00:30 Uhr meldeten Zeugen der Polizei ein verdächtiges Fahrzeug, dass im Ortsteil Kaldauen in der Straße "Zur alten Fähre" stehen solle. Darin säßen zwei vermutlich alkoholisierte Personen. Ermittlungen ergaben, dass die von den Zeugen genannten Kennzeichen des Pkw als gestohlen gemeldet waren und zu einem anderen Auto gehörten. Vor Ort trafen die Polizisten auf einen 16 Jahre alten Siegburger auf dem Fahrersitz und einen 20-Jährigen auf dem Beifahrersitz eines VW. Beide machten einen alkoholisierten Eindruck und gaben an, nicht mit dem Fahrzeug gefahren zu sein. Wem das Auto gehören würde, wisse man auch nicht. Man habe darin lediglich gesessen, Bier getrunken und den Motor laufen lassen, damit es nicht zu kalt würde. Vier unabhängige Zeugen schilderten den Beamten gegenüber jedoch, wie sie beobachtet hatten, dass der 16-Jährige das Fahrzeug - unter anderem mehrfach um einen nahegelegenen Kreisverkehr - gefahren war. Mit dem mutmaßlichen Fahrer, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von rund 1,5 Promille ergab. Auch der Beifahrer pustete in das Testgerät. Das Ergebnis hier: gut 0,8 Promille. Der junge Siegburger wurde mit zu einer nahegelegenen Polizeiwache genommen, wo ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Die Beamten stellten die gestohlenen Kennzeichen sicher. Der außer Betrieb gesetzte VW wurde zunächst verschlossen vor Ort stehen gelassen. Ein Bericht, der an das Straßenverkehrsamt geht, regt eine Prüfung an, ob der 16-Jährige die charakterliche Eignung zur zukünftigen Erlangung eines Führerscheins hat. Da der VW Beschädigungen aufwies, wird außerdem ermittelt, ob er zuvor möglicherweise in einen Verkehrsunfall verwickelt war. Der junge Mann, der nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Obhut seiner Mutter übergeben wurde, muss sich nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Urkundenfälschung verantworten. (Uhl)

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