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Bundespolizeidirektion München

Bundespolizeidirektion München: 18 Kilogramm verbotene Pyrotechnik landen am Wochenende in der Asservatenkammer Bundespolizei Waidhaus stellt zahlreiche Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz fest

Bundespolizeidirektion München: 18 Kilogramm verbotene Pyrotechnik landen am Wochenende in der Asservatenkammer Bundespolizei Waidhaus stellt zahlreiche Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz fest
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Waidhaus / Waldsassen (ots)

Waidhaus / Waldsassen - Am vergangenen Wochenende (13. bis 14. Dezember) stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei Grenzkontrollen in Waidhaus und Waldsassen insgesamt elf Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz fest. Dabei beschlagnahmten die Einsatzkräfte rund 18 Kilogramm verbotene und erlaubnispflichtige Pyrotechnik und leiteten in allen Fällen Strafverfahren ein.

Am Sonntagmittag kontrollierten Bundespolizisten in Waldsassen einen 29-jährigen Deutschen nach dessen Einreise aus Tschechien. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs entdeckten die Beamten im Stauraum unter der Beifahrersitzbank eine größere Menge verbotener Feuerwerkskörper. Insgesamt stellten die Bundespolizisten neun Kilogramm Pyrotechnik sicher, darunter zwei Kugelbomben sowie rund 600 Böller der Kategorie F4. Diese Feuerwerkskörper dürfen ausschließlich mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden und sind in der Regel nur besonders ausgebildetem Fachpersonal vorbehalten. Der Mann gab den Besitz und die Einfuhr der Pyrotechnik zu, konnte jedoch keine entsprechende Berechtigung vorweisen. Die Bundespolizei stellte die Feuerwerkskörper sicher und leitete ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gestatteten die Beamten dem 29-Jährigen die Weiterreise.

Bei weiteren zehn Feststellungen am selben Wochenende stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus in Waidhaus und Waldsassen zusätzlich neun Kilogramm erlaubnispflichtiger sowie in Deutschland ohne Berechtigung verbotener Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 sicher. In allen Fällen leiteten die Einsatzkräfte Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz ein und beschlagnahmten die Pyrotechnik.

Die Bundespolizei warnt vor dem Kauf von Feuerwerkskörpern in Tschechien

Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus warnt eindringlich davor, verbotene oder erlaubnispflichtige Feuerwerkskörper in Tschechien zu erwerben. Der vermeintlich günstige Einkauf auf grenznahen Märkten endet immer wieder mit einer Strafanzeige. Allein im Jahr 2024 stellten die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizeiinspektion Waidhaus über 800 Kilogramm illegale Pyrotechnik sicher. Darunter waren Böller, Raketen, Tischfeuerwerke und Kugelbomben. Das Angebot an den tschechischen Marktständen ist groß und verlockend: Böller mit Namen wie "Salute" oder "La Bomba" werden dort zu niedrigen Preisen verkauft. Doch viele dieser Produkte sind in Deutschland verboten und unterliegen den strengen Vorschriften des Sprengstoffgesetzes.

Was ist erlaubt - und was nicht?

In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sind. Sie sind an einer CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Registriernummer sowie Gebrauchshinweisen in deutscher Sprache erkennbar. Feuerwerkskörper ohne gültiges Prüfzeichen bergen erhebliche Risiken. Selbst bei sachgemäßer Anwendung können mangelhafte Verarbeitung und der Einsatz von Industriesprengstoff zu schwersten Verletzungen führen. Immer wieder kommt es zu abgerissenen Fingern oder Händen. Pyrotechnische Gegenstände sind in vier Kategorien eingeteilt:

F1: Kleinstfeuerwerke wie Tischfeuerwerke, Knallerbsen oder Wunderkerzen sind erlaubnisfrei.

F2: Böller und Raketen, die mit BAM- und CE-Zulassung versehen sind - ebenfalls erlaubnisfrei.

F3 und F4: Großfeuerwerke und besonders starke Knallkörper die nur mit sprengstoffrechtlicher Erlaubnis verwendet werden dürfen. Die Einfuhr, Lagerung oder Nutzung der Kategorien F3 und F4 ohne entsprechende Genehmigung stellt einen strafbaren Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar.

Achtung: Gefälschte Prüfzeichen sind im Umlauf

Selbst bei Produkten der Kategorien F1 und F2 kursieren zunehmend gefälschte BAM- und CE-Kennzeichnungen. Diese Fälschungen sind oft nur schwer zu erkennen. Auch in solchen Fällen droht ein Strafverfahren - mit empfindlichen Geldstrafen von mehreren Tausend Euro.

Die Bundespolizei rät daher dringend, Feuerwerkskörper ausschließlich im legalen Handel in Deutschland zu erwerben. Nur dort ist gewährleistet, dass die Produkte geprüft und sicher sind.

Rückfragen bitte an:

Tobias Pfeiffer
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Bundespolizeiinspektion Waidhaus | Pressestelle
Vohenstraußer Straße 14 | 92726 Waidhaus

Telefon: 09652 8206-106 | Fax: 09652 8206-49
E-Mail: tobias.pfeiffer@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.wai.oeffentlichkeitsarbeit@polizei.bund.de


Der Zuständigkeitsbereich der Inspektion umfasst die Landkreise
Neustadt an der Waldnaab, Tirschenreuth sowie die kreisfreie Stadt
Weiden und wird charakterisiert durch zahlreiche Hauptverkehrsadern.
Zu den Kernaufgaben der Inspektion gehören die Binnengrenzfahndung
und die Gewährleistung der Sicherheit von Bahnreisenden.
Auf der Grundlage des Schengener Grenzkodex bekämpfen die Waidhauser
Bundespolizisten grenzüberschreitende Kriminalität in enger
Zusammenarbeit mit der bayerischen und tschechischen Polizei sowie
dem Zoll.
Im bahnpolizeilichen Aufgabenspektrum setzt die BPOLI Waidhaus einen
Schwerpunkt bei der Kriminalprävention und der Gefahrenvorsorge.

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