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Bundespolizeidirektion München: Zwei Haftbefehle vollstreckt - Bundespolizei Waidhaus zieht Gesuchte aus dem Verkehr

Bundespolizeidirektion München: Zwei Haftbefehle vollstreckt - Bundespolizei Waidhaus zieht Gesuchte aus dem Verkehr
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Waidhaus (ots)

Waidhaus - Im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am vergangenen Wochenende (12. - 14. Dezember) bei Grenzkontrollen an der A6 gleich zwei Fahndungstreffer gelandet. In beiden Fällen konnten die Männer ihre Haftstrafen aus offenen Haftbefehlen durch die Zahlung von Geldstrafen abwenden und anschließend weiterreisen.

In den frühen Morgenstunden des Sonntags kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei bei Grenzkontrollen an der A6 einen 50-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut fest. Gegen den 50-Jährigen lag eine rechtskräftige Verurteilung des Amtsgerichts Landshut aus dem Februar 2025 wegen Steuerhinterziehung vor. Da er seine Justizschulden nicht beglichen hatte, musste er eine mehrmonatige Freiheitsstrafe verbüßen oder ersatzweise eine Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro zuzüglich 81 Euro Verfahrenskosten bezahlen. Nach einem Telefonat erklärte der Mann, dass ein Freund den Betrag bei der Bundespolizeiinspektion Nürnberg einzahlen werde. Nach Eingang der vollständigen Zahlung setzten die Beamten den Mann wieder auf freien Fuß. Er konnte seine Reise fortsetzen. Bereits am Freitagvormittag hatten Bundespolizisten bei einer weiteren Kontrolle einen 21-jährigen rumänischen Staatsangehörigen überprüft. Auch hier ergab der Datenabgleich einen Treffer. Die Staatsanwaltschaft Weiden suchte den Mann zur Strafvollstreckung und Aufenthaltsermittlung. Grund hierfür war eine Verurteilung des Amtsgerichts Weiden aus dem April 2025 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der 21-Jährige war im März 2025 auf der A6 mit einem Pkw unterwegs gewesen, obwohl gegen ihn ein rumänisches Fahrverbot bestand. Da er die verhängte Geldstrafe nicht bezahlt hatte, lag ein Haftbefehl vor. Dieser sah entweder eine Freiheitsstrafe oder ersatzweise eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro zuzüglich 82,50 Euro Kosten vor. Der Mann beglich die Geldstrafe umgehend, sodass er auf freiem Fuß bleiben und seine Reise fortsetzen konnte.

Rückfragen bitte an:

Tobias Pfeiffer
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Bundespolizeiinspektion Waidhaus | Pressestelle
Vohenstraußer Straße 14 | 92726 Waidhaus

Telefon: 09652 8206-106 | Fax: 09652 8206-49
E-Mail: tobias.pfeiffer@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.wai.oeffentlichkeitsarbeit@polizei.bund.de


Der Zuständigkeitsbereich der Inspektion umfasst die Landkreise
Neustadt an der Waldnaab, Tirschenreuth sowie die kreisfreie Stadt
Weiden und wird charakterisiert durch zahlreiche Hauptverkehrsadern.
Zu den Kernaufgaben der Inspektion gehören die Binnengrenzfahndung
und die Gewährleistung der Sicherheit von Bahnreisenden.
Auf der Grundlage des Schengener Grenzkodex bekämpfen die Waidhauser
Bundespolizisten grenzüberschreitende Kriminalität in enger
Zusammenarbeit mit der bayerischen und tschechischen Polizei sowie
dem Zoll.
Im bahnpolizeilichen Aufgabenspektrum setzt die BPOLI Waidhaus einen
Schwerpunkt bei der Kriminalprävention und der Gefahrenvorsorge.

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