POL-HH: 251016-3. Bilanz zweier Verkehrskontrollen im Hamburger Stadtgebiet
Hamburg (ots)
Zeiten: a) 15.10.2025, 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr b) 08.10.2025 bis 15.10.2025 Orte: a) Hamburg-Eidelstedt, Schnackenburgallee/ Farnhornstieg b) Hamburger Stadtgebiet
Am Mittwoch überprüften Einsatzkräfte der Fahrradstaffeln aller Verkehrsdirektionen die Einhaltung von Höchstgeschwindigkeiten beim Abbiegen von Lkw im Stadtteil Eidelstedt. In der vergangenen Woche führten zudem ProVida-Besatzungen (Proof-Video-Data) der Verkehrsdirektion Innenstadt/West (VD 2) zielgerichtete Verkehrskontrollen zur Bekämpfung und Verfolgung von unter anderem Geschwindigkeitsverstößen durch.
a)
Unter der Leitung der Fahrradstaffel der Verkehrsdirektion Innenstadt/West (VD 214) führten elf Polizistinnen und Polizisten der drei Hamburger Fahrradstaffeln gemeinsam eine Schwerpunktkontrolle durch. Der Fokus lag hierbei auf der Missachtung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Lkw über 3,5 Tonnen beim Abbiegen. Gleichermaßen im Blick standen hierbei auch weitere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, welche aufgrund eines Fehlverhaltens ursächlich für gefährliche Situationen im Straßenverkehr sein können.
Bei der fünfstündigen Kontrolle überprüften die Einsatzkräfte gestern insgesamt 27 Fahrzeuge sowie 26 Personen und stellten hierbei über 25 Verstöße fest.
Zwölf Fahrzeugführende missachteten die für Lkw über 3,5 Tonnen maximal zulässige Abbiegegeschwindigkeit. Bei vier Fahrzeugen war zudem die Beleuchtungseinrichtung defekt. Weiterhin stellten die Polizistinnen und Polizisten einen Parkverstoß fest und leiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen sieben Fahrradfahrende und den Nutzer eines E-Scooters ein, welche die falsche Radwegseite befahren hatten. Einem weiteren E-Scooter-Nutzer wurde die Weiterfahrt untersagt, da die Betriebserlaubnis des Zweirads erloschen war.
Der 56-jährige Fahrer eines Lkw wurde aufgrund eines defekten Scheinwerfers überprüft. Hierbei ergaben sich Hinweise, dass dieser sein Fahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln führte. Die Einsatzkräfte ordneten eine Blutprobenentnahme an, infolgedessen es durch den 56-Jährigen zu einer Widerstandshandlung kam. Die Beamtinnen und Beamten untersagten dem Mann die Weiterfahrt und leiteten unter anderem ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmittel ein.
b)
Besatzungen der zivilen ProVida-Fahrzeuge der VD 2, welche mit Mess- und Kamerasystemen ausgerüstet sind, führten auch in der vergangenen Woche zielgerichtete Verkehrskontrollen zur Bekämpfung und Verfolgung aggressiven Fahrverhaltens sowie von Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen im Hamburger Stadtgebiet durch. Hierbei wurden sie von ProVida-Besatzungen aus Schleswig-Holstein sowie Mitarbeitenden der Bußgeldstelle (M6) unterstützt.
Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und sogenannte Aggressionsdelikte im Straßenverkehr gehören weiterhin zu den Hauptursachen für Verkehrsunfälle, die insbesondere für ungeschützte Verkehrsteilnehmende schwerwiegende Folgen haben können.
Aus diesem Grund ist die Geschwindigkeitsüberwachung ein fester Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Hamburg.
Im genannten Zeitraum wurden insgesamt 111 Fahrzeuge und 122 Personen angehalten und überprüft.
Im Einzelnen kam es dabei unter anderem zu folgenden Verstößen:
- 58 x überhöhte Geschwindigkeit (davon 28 im Fahrverbotsbereich) - 4 x Fahren ohne Fahrerlaubnis - 4 x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz - 1 x Gefährdung des Straßenverkehrs - 1 x Nötigung - 9 x verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons - 4 x Missachtung des Rotlichts - 2 x Verstoß gegen das Überholverbot - 4 x sonstige Verkehrsordnungswidrigkeiten
Im Zuge der Kontrollen kam es beispielhaft zu folgenden Besonderheiten:
Am Dienstag wurden Einsatzkräfte auf den Fahrer eines Leichtkraftrads im Elbtunnel aufmerksam, da dieser mit augenscheinlich überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Norden fuhr. Eine eingeleitete Messung im folgenden Baustellenbereich ergab eine Geschwindigkeit von 108 km/h bei erlaubten 60 km/h. Den 17-Jährigen erwarten eine Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot. Da der Verdacht des verbotenen Kraftfahrzeugrennens besteht, beschlagnahmten die Polizistinnen und Polizisten das Leichtkraftrad sowie seinen Führerschein.
Einer Videowagenbesatzung fiel auf der Bundesautobahn 7 (BAB 7) in Höhe Schnelsen ein Taxifahrer auf, der aufgrund seiner riskanten Fahrweise andere Verkehrsteilnehmende nötigte, indem er ohne erkennbaren Grund bremste und gefährliche Verkehrssituationen hervorrief. Gegen den 29-jährigen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Nötigung eingeleitet. Zudem droht ihm der Entzug seines Personenbeförderungsscheins.
Zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit und Sensibilisierung aller Teilnehmenden im Straßenverkehr wird die Polizei Hamburg auch weiterhin mit großem Engagement entsprechende Aktionen durchführen.
Wen.
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