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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (1049) Polizeiliche Kriminalprävention - Polizei zeigt Stalkern die rote Karte Durch Information und Aufklärung frühzeitiges Einschreiten ermöglichen - Psychoterror beenden

Mittelfranken (ots)

Stalking ist permanenter Psychoterror, der
das Opfer zermürbt und in die Verzweiflung treibt. Der neue Paragraph
238 des Strafgesetzbuchs ermöglicht jetzt der Polizei, frühzeitig und
konsequent gegen Stalker vorzugehen. Dazu startet die Polizei eine 
bundesweite Initiative mit dem Ziel, die Bevölkerung und Polizei fit 
zu machen zum Schutz gegen Stalking. Entscheidend dabei ist, dass der
verbesserte Schutz im Einzelfall greift und das Martyrium der Opfer 
frühzeitig ein schnelles Ende findet bzw. dass es erst gar nicht 
soweit kommt. Die Aufklärungsinitiative umfasst einen Kurzfilm für 
die Bevölkerung, der den Leidensweg eines Stalkingopfers nachzeichnet
und zeigt, wie sich Opfer schützen können, ein Merkblatt mit 
Vorbeugungstipps sowie ein umfangreiches Serviceangebot im Internet. 
Alle Informationen sind abrufbar unter www.polizei-beratung.de. 
Darüber hinaus wurde für Polizisten ein spezieller Schulungsfilm mit 
Filmbegleitheft erarbeitet, der über das Phänomen Stalking und den 
Umgang mit Stalkingopfern informiert.
Die Stalker bedienen sich übler Machenschaften, um ihre Opfer zu 
quälen, um Macht und Kontrolle über sie zu erlangen. Auf Platz eins 
dieser Negativliste mit fast 80 Prozent stehen die unerwünschten 
Kontaktversuche durch Auflauern des Opfers im Bereich der Wohnung 
oder des Büros. Nahezu 70 Prozent werden zudem von ihrem Peiniger 
verfolgt. Mit massenhaft Briefen, Geschenken und Telefonanrufen 
bombardieren rund zwei Drittel der Stalker ihre Opfer. Auch moderne 
Kommunikationsmittel wie SMS und E-Mail nutzen Stalker vermehrt, um 
ihr Repertoire des Psychoterrors auszuweiten. Der neue Kurzfilm der 
Polizeilichen Kriminalprävention "Wenn Liebe zur Bedrohung wird" 
setzt einen typischen Stalking-Fall szenisch um. Gezeigt wird nicht 
nur, wie der Stalker sein Opfer verfolgt und in die Enge treibt, 
sondern auch welch tief greifende körperliche und seelische 
Belastungen die Betroffenen im Berufs- und Privatleben häufig 
davontragen. Ergänzend dazu werden in dem Film wichtige Tipps zum 
richtigen Verhalten bei Stalking gegeben. Zudem hält die Polizei ein 
Merkblatt sowie spezielle Internetinformationen für die Bevölkerung 
bereit.
Zehn Millionen Bürger leiden unter Stalking
"Stalking ist keine Privatangelegenheit. Dank des neuen 
Stalking-Straftatbestands kann die Polizei jetzt mit aller Konsequenz
frühzeitig und gezielt gegen Stalker vorgehen", betonte Erwin Hetger,
Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des 
Bundes und Landespolizeipräsident von Baden-Württemberg. Rund zwölf 
Prozent der Menschen in Deutschland - also zehn Millionen Bürger - 
werden mindestens einmal in ihrem Leben gestalkt, so eine Studie des 
Zentralinstituts für seelische Gesundheit Mannheim. Mit einem Anteil 
von über 80 Prozent sind Frauen als Opfer überrepräsentiert, während 
die Täter vorwiegend männlich sind. Das Gefahrenpotenzial reicht von 
Belästigungen und Bedrohungen bis hin zur völligen Eskalation der 
Situation - mit vereinzelt sogar tödlichem Ausgang.
Sechs Tipps der Polizei für Stalking-Opfer
Zeigen Sie dem Stalker eindeutig: Kontakt ist unerwünscht
Es gibt jedoch Möglichkeiten, sich gegen den Psychoterror zu 
wehren. Von zentraler Bedeutung ist, dass Opfer über das Phänomen 
Stalking informiert sind, sich gegenüber dem Stalker von Anfang an 
richtig verhalten, den neu geschaffenen strafrechtlichen Schutz in 
Anspruch nehmen und zur Polizei gehen. Zu den wichtigsten 
Vorbeugungstipps zählen:
§	Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie
keinen Kontakt mehr wünschen.
§	Halten Sie sich konsequent an diese Aufforderung und ignorieren Sie
den Stalker anschließend völlig.
§	Dokumentieren Sie alles, was der Stalker Ihnen schickt, mitteilt 
oder was er unternimmt.
§	Lassen Sie bei Telefonterror Ihre Telefonnummer, bei E-Mail-Terror 
Ihre E-Mail-Adresse ändern.
§	Öffentlichkeit kann schützen! Informieren Sie Ihr Umfeld über Ihr 
Problem.
§	Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.
Stalker geraten ins Visier der Polizei
"Der am 31. März in Kraft getretene "Stalking-Paragraph" 238 des 
Strafgesetzbuchs stellt die sich aufsummierenden vermeintlich kleinen
Belästigungen, die einen Großteil des Psychoterrors ausmachen, unter 
Strafe und schließt damit eine gesetzliche Lücke. Denn viele der 
gerade für Stalking typischen Verhaltensweisen, wie ständige 
Telefonanrufe oder das Auflauern, waren bislang strafrechtlich nicht 
oder nur schwer zu ahnden", sagte Hetger. "Die Polizei kann jetzt 
konsequent intervenieren und dem Stalker die rote Karte zeigen. Ich 
appelliere deshalb an alle Betroffenen, bei Stalking nicht 
zuzuwarten, sondern frühzeitig zur Polizei zu gehen und Anzeige zu 
erstatten."
Um die Beamtinnen und Beamten optimal auf das Einschreiten bei 
Stalking vorzubereiten, hat die Polizei ihr Fortbildungsangebot in 
Sachen Stalking um einen speziellen Schulungsfilm mit einem 
Filmbegleitheft ergänzt. Die Beamten sollen sofort die notwendigen 
Maßnahmen in die Wege leiten können, um das Opfer zu schützen und 
Ermittlungen gegen den Stalker einzuleiten. Nicht selten hat das Leid
bereits ein Ende, wenn die Polizei den Täter auf seine üblen 
Machenschaften anspricht und ihm verdeutlicht, dass sie ihn fortan im
Visier behält.
Der Kurzfilm "Wenn Liebe zur Bedrohung wird" kann online unter 
www.polizei-beratung.de angesehen werden. Dort gibt es auch das 
Merkblatt mit weiteren Verhaltenstipps zum Download und ausführliche 
Informationen.
Anlage
Stichwort: Stalking
Der Begriff "Stalking" kommt aus dem Englischen und bedeutet 
wörtlich übersetzt "auf die Pirsch gehen". Er ist aus der 
Jägersprache entlehnt und erinnert so an das Wild, das gejagt und zur
Strecke gebracht wird. Ein Stalker verfolgt, belästigt oder bedroht 
sein Opfer. Er handelt manchmal aus einer Wahnidee oder 
Zwangsvorstellung heraus. Sein Ziel: Macht und Kontrolle über sein 
Opfer zu erlangen. Einige wollen sich rächen, andere agieren im 
Liebeswahn.
Hinter einem Stalker verbirgt sich häufig ein Ex-Partner. Es kann 
aber auch ein Kollege, der Nachbar oder ein völlig Unbekannter sein. 
Oftmals hat das Opfer den Stalker zuvor verlassen oder abgewiesen. 
Nun will er Aufmerksamkeit erregen, sein Opfer hartnäckig zu einer 
(neuen) Beziehung zwingen. Dabei besteht auch die Gefahr körperlicher
oder sexueller Übergriffe.
Zum Inhalt des Films "Wenn Liebe zur Bedrohung wird"
Der Film zeichnet eindrucksvoll das klassische Martyrium eines 
Stalking-Opfers nach: Anita trennt sich nach einer kurzen Beziehung 
von Rüdiger. Der akzeptiert die Trennung nicht und schon gar nicht, 
dass Anita einen neuen Freund hat. Anfangs noch völlig unbedarft, 
trifft sich Anita mit ihrem Ex-Freund zu einer persönlichen 
Aussprache. Obwohl sie ihm erklärt, dass sie für eine Beziehung mit 
ihm keine Chance mehr sieht, gibt Rüdiger nicht auf und beginnt Anita
zu terrorisieren: Verlässt sie das Büro, lauert er ihr auf der Straße
auf. Geht sie einkaufen, wartet er vor der Haustür. Er drangsaliert 
sie mit nicht enden wollenden Telefonanrufen, bombardiert sie mit 
unzähligen E-Mails, schickt ihr ungewollte und anzügliche Geschenke. 
Seine Annäherungsversuche werden immer perfider, Anita immer 
verängstigter. Sie fühlt sich ihm hilflos ausgeliefert, streitet sich
deshalb mit ihrem neuen Freund und arbeitet zunehmend unkonzentriert.
Eines Tages taucht der Stalker vor ihrer Wohnungstür auf. Für Anita 
die Initialzündung, um sich endlich an die Polizei zu wenden.
Den kompletten Film können Sie im Internet unter 
www.polizei-beratung.de ansehen.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
Pressestelle
Tel: 0911/2112-1030
Fax: 0911/2112-1025
http://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/

Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell

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