Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1071) Fünf Graffitisprayer festgenommen
Fürth (ots)
Bei einer Kontrolle des U-Bahnhofs Stadthalle in Fürth am Samstagmorgen (29.07.06) gegen 02.20 Uhr, rannten plötzlich mehrere junge Männer vor den Einsatzkräften der Fürther Polizei davon und auf den Gleisen in Richtung Haltepunkt Rathaus.
Zwei von ihnen konnten noch in der Station Stadthalle festgenommen werden, den drei anderen gelang es zunächst, in die U-Bahn-Röhre Richtung Rathaus zu entkommen. Nach kurzer Flucht versuchten die drei über einen Notausstieg in die Mathildenstraße zu gelangen, wo sie gestellt und festgehalten werden konnten. Bei der folgenden Absuche des Gleisbereichs in Richtung Haltepunkt Klinikum entdeckten die Polizisten den Grund für das Verhalten der fünf Festgenommen im Alter zwischen 22 und 25 Jahren. Neben einem U-Bahn-Zug, der dort abgestellt worden war, hatten die jungen Männer, die aus Nürnberg, Hannover und Lauf stammen, die Ausrüstung für ihr geplantes Vorhaben abgestellt. In vier Sporttaschen wurden insgesamt 85 Spraydosen, verschiedene Wechselsprühköpfe, so genannte Caps, Zeichenskizzen, zwei Fotoapparate und eine Videokamera sichergestellt. Anscheinend hatte nur das Auftauchen der Polizei die fünf jungen Männer, von denen vier bereits als illegale Sprayer in Erscheinung getreten sind, vom Besprühen des abgestellten U-Bahn-Zuges abgehalten. Auch an Wechselkleidung und Gesichtsschutzmasken hatten die fünf gedacht, um sich selbst vor den Auswirkungen des Farbnebels zu schützen. Mit den mitgeführten Fotoapparaten und der Videokamera sollte das Geschehen für Unbeteiligte dokumentiert und die entstandenen Werke archiviert werden. Bei den nachfolgenden Wohnungsdurchsuchungen konnte weiteres Beweismaterial aufgefunden und sichergestellt werden. Darunter Bilder, CDs und DVDs, Spraydosen und Blackbooks, in denen die Zeichenentwürfe und Vorlagen der Graffitisprayer aufgefunden werden konnten. Die Ermittlungen zu noch ungeklärten Straftaten in diesem Bereich sind noch nicht beendet, da erst ein Bruchteil des aufgefundenen Beweismaterials ausgewertet werden konnte.
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