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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (1758) Internetbetrüger ermittelt - Präventionshinweise

Nürnberg (ots)

Ein Fall, der die Gefahren bei der Ersteigerung
von Waren aus dem Internet aufzeigt, ist für die Nürnberger Polizei 
Anlass, auf die Risiken bei der Nutzung des World Wide Web 
hinzuweisen.
Ein 28-jähriger Mann aus Sachsen ersteigerte im Juli 2005 über ein
bekanntes Internetauktionshaus einen Scooter (Klein-Moped) im Wert 
von 230,-- Euro. Mit dem Anbieter vereinbarte er die Überweisung des 
Geldes auf ein Konto bei einer Nürnberger Bank. Als nach mehreren 
Wochen die Ware nicht geliefert wurde, erstattete der Mann Anzeige.
Bei den Ermittlungen des Fachkommissariats der Nürnberger 
Kriminalpolizei stießen die Beamten zunächst auf einen 20jährigen aus
Nürnberg, der als vermeintlicher Anbieter befragt wurde. Sehr schnell
stellte sich jedoch heraus, dass der Mann mit der Sache überhaupt 
nichts zu tun hatte. Weitergehende Ermittlungen führten nun zu einem 
32jährigen aus dem Raum Würzburg, der die Personalien des 
unbescholtenen Nürnbergers verwendet hatte. Dabei nutzte der Betrüger
die Namensgleichheit mit dem 20jährigen, um von seiner eigentlichen 
Identität abzulenken. Allerdings hinterließ der Mann seine 
"elektronischen" Spuren im Internet, so dass er nach umfangreichen 
Recherchen ermittelt werden konnte. Die beiden namensgleichen 
Personen haben sich noch nie gesehen und sind sich nicht bekannt.
Gegen den 32jährigen Tatverdächtigen wird nun wegen Betruges und 
Fälschung beweiserheblicher Daten ermittelt. Der 20jährige Nürnberger
hat von Polizei und Justiz nichts mehr zu befürchten.
Die Nürnberger Polizei rät in diesem Zusammenhang deshalb:
1.	Haben Sie bei großzügigen Offerten ein gesundes Misstrauen. 
Prüfen Sie insbesondere solche Angebote genau, bei denen Sie in 
finanzielle Vorleistung treten müssen.
2.	Achten Sie bei Ersteigerungen auf die sog. Anbietertransparenz. 
Bevor Sie einen Kaufvertrag abschließen, sollten Sie sich 
vergewissern, dass
a.	Identität des Anbieters
b.	Garantiebedingungen
c.	Rückgabe- und Widerrufsrecht
d.	bestehende Kündigungsfristen
e.	genaue Warenbeschreibung
f.	Preis der Ware
g.	Zahlungsmodalitäten
h.	und Vertragsmindestlaufzeiten
auf den Seiten der Internetanbieter leicht auffindbar sind. Sind 
diese Kriterien nicht eindeutig erkennbar, so ist Misstrauen 
angebracht.
Nutzen Sie bei Internetauktionen bei der Bezahlung von größeren 
Geldsummen einen Treuhandservice und keinesfalls einen 
Bargeldtransferservice. Auch von einer Bezahlung durch den Versand 
von Bargeld - auch als Einschreibebrief - ist dringend abzuraten.
Weitere Tipps und Hinweise sind auf den Internetseiten der 
polizeilichen Kriminalprävention unter www.polizei-beratung.de 
abrufbar.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
Pressestelle

Telefon: 0911/211-2011/-2012
Fax: 0911/211-2010
http://www.polizei.bayern.de/ppmfr/welcome.htm

Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell

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