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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (205) Wildwest im Straßenverkehr mit strafrechtlichen Folgen

Nürnberg (ots)

In den Wilden Westen zurückversetzt fühlten sich
Ende September 2004 die Fahrzeuginsassen eines VW Golf am
Frauentorgraben in Nürnberg. An einer Ampel war neben den Golf ein
Opel Vectra, besetzt mit mehreren Fahrzeuginsassen, gefahren.
Plötzlich kurbelte der Beifahrer des Opels das Fenster herunter und
schoss unvermittelt mit einer Pistole in Richtung VW Golf.
Anschließend entfernte sich das Fahrzeug, als die Ampel auf Grünlicht
umschaltete. Die geschockten Fahrzeuginsassen des VW Golf wandten
sich an die nächste Polizeidienststelle.
Noch während in der Folgezeit die polizeilichen Ermittlungen
liefen, meldete sich die Mutter eines 11-jährigen Jungen aus dem
Stadtteil Langwasser. Der Schüler war wenige Tage nach dem
angezeigten Vorfall vom Frauentorgraben ebenfalls aus einem grünen
Pkw heraus in Langwasser von einem zunächst unbekannten Mann
angesprochen worden. Dieser beleidigte den 11-Jährigen ohne
erkennbaren Grund, richtete eine echt aussehende Pistole auf ihn und
bedrohte ihn damit. Das verstörte Kind rannte nach Hause und wandte
sich an seine Eltern.
Im Zuge ihrer Ermittlungen stießen die Fahnder der
Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte auf den Fahrer des grünen Opel
Vectra, einen 19- jährigen Mann aus Nürnberg. Dieser tischte den
Beamten zunächst mehrere Geschichten auf, die ihm aber insbesondere
durch Lichtbilder, die den Opfern gezeigt wurden, widerlegt werden
konnten. Schließlich stellte sich heraus, dass der 19-Jährige zu den
tatrelevanten Zeiten einen Bekannten (20), der Halter des Opel Vectra
ist, aber zurzeit keine Fahrerlaubnis besitzt, gefahren hatte. Dieser
20-Jährige hatte ohne erkennbaren Grund mit einer Schreckschusswaffe
(9 mm) jeweils während der Autofahrten seine Opfer bedroht und
teilweise auch damit geschossen. Dies bestätigte auch eine Hülse, die
nach dem Vorfall am Frauentorgraben gesichert werden konnte.
Gegen den 20-jährigen Halter des Opel, der vor der Polizei ein
umfassendes Geständnis ablegte, wurde ein Ermittlungsverfahren u.a.
wegen Bedrohung eingeleitet. Die Schreckschusswaffe konnte nicht mehr
sichergestellt werden. Sie wurde bereits weiter verkauft. Gegen den
Fahrer (19) wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung
eingeleitet. Er machte wissentlich falsche Angaben, um seinen
Beifahrer vor Strafverfolgung zu schützen.
ots-Originaltext: Polizeipräsidium Mittelfranken
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=6013

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
PD Nürnberg - Pressestelle

Telefon: 0911/211-2011/-2012
Fax: 0911/211-2010

Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell

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