Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (205) Wildwest im Straßenverkehr mit strafrechtlichen Folgen
Nürnberg (ots)
In den Wilden Westen zurückversetzt fühlten sich Ende September 2004 die Fahrzeuginsassen eines VW Golf am Frauentorgraben in Nürnberg. An einer Ampel war neben den Golf ein Opel Vectra, besetzt mit mehreren Fahrzeuginsassen, gefahren. Plötzlich kurbelte der Beifahrer des Opels das Fenster herunter und schoss unvermittelt mit einer Pistole in Richtung VW Golf. Anschließend entfernte sich das Fahrzeug, als die Ampel auf Grünlicht umschaltete. Die geschockten Fahrzeuginsassen des VW Golf wandten sich an die nächste Polizeidienststelle.
Noch während in der Folgezeit die polizeilichen Ermittlungen liefen, meldete sich die Mutter eines 11-jährigen Jungen aus dem Stadtteil Langwasser. Der Schüler war wenige Tage nach dem angezeigten Vorfall vom Frauentorgraben ebenfalls aus einem grünen Pkw heraus in Langwasser von einem zunächst unbekannten Mann angesprochen worden. Dieser beleidigte den 11-Jährigen ohne erkennbaren Grund, richtete eine echt aussehende Pistole auf ihn und bedrohte ihn damit. Das verstörte Kind rannte nach Hause und wandte sich an seine Eltern.
Im Zuge ihrer Ermittlungen stießen die Fahnder der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte auf den Fahrer des grünen Opel Vectra, einen 19- jährigen Mann aus Nürnberg. Dieser tischte den Beamten zunächst mehrere Geschichten auf, die ihm aber insbesondere durch Lichtbilder, die den Opfern gezeigt wurden, widerlegt werden konnten. Schließlich stellte sich heraus, dass der 19-Jährige zu den tatrelevanten Zeiten einen Bekannten (20), der Halter des Opel Vectra ist, aber zurzeit keine Fahrerlaubnis besitzt, gefahren hatte. Dieser 20-Jährige hatte ohne erkennbaren Grund mit einer Schreckschusswaffe (9 mm) jeweils während der Autofahrten seine Opfer bedroht und teilweise auch damit geschossen. Dies bestätigte auch eine Hülse, die nach dem Vorfall am Frauentorgraben gesichert werden konnte.
Gegen den 20-jährigen Halter des Opel, der vor der Polizei ein umfassendes Geständnis ablegte, wurde ein Ermittlungsverfahren u.a. wegen Bedrohung eingeleitet. Die Schreckschusswaffe konnte nicht mehr sichergestellt werden. Sie wurde bereits weiter verkauft. Gegen den Fahrer (19) wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung eingeleitet. Er machte wissentlich falsche Angaben, um seinen Beifahrer vor Strafverfolgung zu schützen.
ots-Originaltext: Polizeipräsidium Mittelfranken
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