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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (145) Einsatzgeschehen am 31.01.2022 - Bilanz der Polizei

Mittelfranken (ots)

Am Montagabend (31.01.2022) wurden mehrere Versammlungen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken angemeldet und durchgeführt. Zudem formierten sich in mehreren Städten und Gemeinden nicht angezeigte Versammlungen (so genannte "Corona-Spaziergänge"), welche durch die Polizei als Versammlung eingestuft und begleitet wurden.

In Nürnberg wurde eine sich fortbewegende Versammlung im Zeitraum von 18:45 Uhr bis 20:45 Uhr angezeigt. Die Versammlung formierte sich mit circa 2500 Teilnehmern am Willy-Brandt-Platz und führte über die Marienstraße- Gleißbühlstraße - Laufertorgraben - Äußere Cramer-Klett Straße - Hirsvogelstraße - Wollentorstraße - Wassertorstraße - Wöhrder Talübergang - Bahnhofstraße - Marienstraße wieder zum Willy Brandt-Platz. Eine entsprechend angezeigte Gegenkundgebung mit circa 110 Teilnehmern fand an der gleichen Örtlichkeit störungsfrei statt.

In Ansbach zeigten ebenfalls Corona-Maßnahmen-Gegner eine Kundgebung im Zeitraum von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr an. Die Versammlung mit circa 750 Teilnehmern verlief, wie die ebenfalls angezeigte Gegenkundgebung (circa 150 Teilnehmer) ohne nennenswerten Störungen. Ebenso fand eine angezeigte Versammlung in Schwabach mit circa 170 Teilnehmern statt.

Neben den angemeldeten Versammlungen fanden sich im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken noch einige Personen zu nicht angezeigten so genannten "Corona-Spaziergängen" zusammen. Diese Zusammenkünfte, welche sich unter anderem in Neustadt a.d. Aisch (450 TN), Gunzenhausen (300 TN), Hersbruck (250 TN), und Fürth (200 TN) ereigneten, wurden durch die Polizei rechtlich als unangemeldete Versammlungen eingestuft, verliefen jedoch friedlich und störungsfrei.

Das Polizeipräsidium Mittelfranken betreute, mit Unterstützung von Einsatzkräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei, nahezu zeitgleich 36 Versammlungen mit insgesamt circa 6400 Teilnehmern. Hierbei konnten keine nennenswerten Störungen festgestellt werden. Die infektionsschutzrechtlichen Vorgaben sowie der Mindestabstand wurden weitgehend eingehalten.

Erstellt durch: Michael Petzold

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