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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (348) Verbotswidriges Gehwegfahren führte zu schwerem Verkehrsunfall

Fürth (ots)

Ein lebensgefährlich verletzter Fahrradfahrer ist
die Bilanz eines Unfalls, der sich gestern Nachmittag (02.03.2010) in
der Fürther Südstadt ereignet hat. Daran beteiligt waren zwei 
Radfahrer, die verbotswidrig auf dem Gehweg fuhren.
Nach Erkenntnissen der VPI Fürth fuhren gegen 17:00 Uhr ein 
79-Jähriger und eine 71-Jährige in der Fronmüllerstraße auf dem 
Gehweg in Richtung Nürnberg. Als ein Fußgänger kam, bremste die 
Radfahrerin ab und verringerte die Geschwindigkeit. Der 79-Jährige 
überholte die vor ihm fahrende Frau. Es kam zu einer Berührung, die 
zur Folge hatte, dass beide auf den Boden stürzten.
Während die 71-Jährige nahezu unverletzt blieb, erlitt der 
79-Jährige lebensgefährliche Kopfverletzungen und wurde in ein 
Krankenhaus gebracht. Beide Radfahrer trugen keine Helme.
Dieser Verkehrsunfall ist Anlass, darauf hinzuweisen, dass 
Erwachsene in keinem Fall die Gehwege zum Befahren mit dem Fahrrad 
benutzen dürfen, es sei denn, dass durch Verkehrszeichen die 
Benutzung erlaubt ist. In diesem Fall darf aber nur mit 
Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf dem Gehweg
fahren. Bis zum 10. Lebensjahr dürfen sie ihn benutzen. Sie 
begleitende Erwachsene dagegen müssen stets die Fahrbahn befahren.
Die Polizei rät weiterhin, beim Fahrradfahren einen Helm zu 
tragen. Er verbessert den Schutz bei möglichen Stürzen erheblich.
Bert Rauenbusch/n

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
Polizeipräsidium Mittelfranken Pressestelle
Telefon: 0911/2112-1030
Fax: 0911/2112-1025
http://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/

Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell

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