Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (348) Verbotswidriges Gehwegfahren führte zu schwerem Verkehrsunfall
Fürth (ots)
Ein lebensgefährlich verletzter Fahrradfahrer ist die Bilanz eines Unfalls, der sich gestern Nachmittag (02.03.2010) in der Fürther Südstadt ereignet hat. Daran beteiligt waren zwei Radfahrer, die verbotswidrig auf dem Gehweg fuhren.
Nach Erkenntnissen der VPI Fürth fuhren gegen 17:00 Uhr ein 79-Jähriger und eine 71-Jährige in der Fronmüllerstraße auf dem Gehweg in Richtung Nürnberg. Als ein Fußgänger kam, bremste die Radfahrerin ab und verringerte die Geschwindigkeit. Der 79-Jährige überholte die vor ihm fahrende Frau. Es kam zu einer Berührung, die zur Folge hatte, dass beide auf den Boden stürzten.
Während die 71-Jährige nahezu unverletzt blieb, erlitt der 79-Jährige lebensgefährliche Kopfverletzungen und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Beide Radfahrer trugen keine Helme.
Dieser Verkehrsunfall ist Anlass, darauf hinzuweisen, dass Erwachsene in keinem Fall die Gehwege zum Befahren mit dem Fahrrad benutzen dürfen, es sei denn, dass durch Verkehrszeichen die Benutzung erlaubt ist. In diesem Fall darf aber nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren. Bis zum 10. Lebensjahr dürfen sie ihn benutzen. Sie begleitende Erwachsene dagegen müssen stets die Fahrbahn befahren.
Die Polizei rät weiterhin, beim Fahrradfahren einen Helm zu tragen. Er verbessert den Schutz bei möglichen Stürzen erheblich.
Bert Rauenbusch/n
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