Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (803) Nach Sexualstraftaten - Kriminalpolizei sucht nach Hinweisen - Bildveröffentlichung
Nürnberg (ots)
Auf Hochtouren fahndet eine Ermittlungskommission der Kriminalpolizei Nürnberg nach einem Sexualstraftäter. Aufgrund der an den Tatorten in Steinbühl und Zabo aufgefundenen Spuren handelt es sich dabei um ein und den selben männlichen Täter. Zur Ergreifung des Mannes sind 3.000 Euro Belohnung ausgesetzt.
Die erste Tat beging der Unbekannte im Jahr 2004 an einem Donnerstagnachmittag (22.04.). Als das Opfer, eine 54-jährige Frau, ihre Wohnungstür aufschloss, drängte er sie in die Räumlichkeiten, fesselte die Frau und nötigte sie zu sexuellen Handlungen.
Die zweite Tat beging der selbe Täter am Freitagmorgen, 18.04.2008. Kurz nach 02.00 Uhr drang er über die Terrassentüre in die Wohnung einer 43-jährigen Frau ein, fesselte sie, verband ihr mit einem blauen Kinderschal mit Bärchenmotiv die Augen und verging sich an ihr. Der Täter flüchtete, die 43-Jährige konnte sich später aus der Fesselung befreien und die Polizei informieren. Fahndungsmaßnahmen blieben ohne Erfolg.
Aufgrund der an beiden Tatorten zurückgelassenen Spuren handelt es sich bei beiden Straftaten eindeutig um den selben Täter. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei konzentrieren sich zurzeit auf den am Tatort hinterlassenen vom Täter mitgebrachten Kinderschal. Es handelt sich dabei um einen dunkelblauen Schal mit roten Bommeln an beiden Enden und einem kreisrunden Bärchenmotiv. Der Schal wurde/wird über C&A-Kaufhäuser in Deutschland verkauft.
Insbesondere interessiert die Ermittlungskommission der Kripo:
- Wer kann Hinweise über den am Tatort aufgefundenen Schal geben? - Ist im Zeitraum vor der Tat am 18.04.2008 ein solcher Schal in Verlust geraten oder entwendet worden? Hinweise nimmt die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0911/2112-3333 entgegen.
Für Hinweise, die zur Aufklärung des Verbrechens oder zur Ergreifung des Täters führen, hat das Bayerische Landeskriminalamt zwischenzeitlich eine Belohnung in Höhe von 3.000 Euro ausgesetzt. Die Belohnung wird nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt.
Michael Gengler/hu Anlage: 2 Bilder
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