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POL-WL: Mythen, Gerüchte und gefährliches Halbwissen - Polizei initiiert Gesprächsrunde

POL-WL: Mythen, Gerüchte und gefährliches Halbwissen - Polizei initiiert Gesprächsrunde
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Landkreis Harburg (ots)

Mythen, Gerüchte und gefährliches Halbwissen ranken sich um die Radfahrer im Straßenverkehr. Um dieses Geflecht zu entwirren und für mehr Sicherheit auf den Straßen zu sorgen, wurde jetzt eine Gesprächsrunde ins Leben gerufen.

Hierzu trafen sich Volker Bandke, Gerd Schneidereit (beide ADFC Harburg), Adolf Falken (Verkehrswacht Harburg-Land e.V.) und Dirk Poppinga (Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Harburg) zu einem ersten Meinungsaustausch. Ergänzt wurde die Runde durch ein weiteres Gespräch mit Norbert Stein von der RSG Blau Weiß Buchholz e.V.

Nicht erst seit dem traurigen Verkehrsunfall am 26.06.2010 zwischen Sahrendorf und Undeloh, bei dem eine Radfahrerin tödlich verletzt wurde, ist den Teilnehmern der Gesprächsrunde klar, dass Radfahrer bei Unfällen besonders gefährdet sind. Radler haben keine Knautschzone und sind meistens unmittelbar körperlich betroffen.

Um mit den oben genannten Mythen, Gerüchten und dem gefährlichen Halbwissen aufzuräumen, werden hier stichpunktartig einige Fakten zur Richtigstellung genannt:

1. "Radfahrer dürfen nicht auf der Straße fahren, sie müssen immer den rechten Radweg benutzen" - falsch!

Dort, wo Radwege durch Verkehrszeichen beschildert sind - das gilt auch für kombinierte Geh- und Radwege - müssen Radfahrer sie benutzen.

Baulich erkennbare Radwege ohne Beschilderung dürfen, müssen jedoch nicht benutzt werden.

Sind baulich erkennbare Radwege durch Zusatzzeichen "Radverkehr frei" beschildert, darf auch der in Fahrtrichtung linksseitige Radweg benutzt werden.

Aber aufgepasst: "Autofahrer schauen oft beim Verlassen von Grundstückausfahrten zuerst und nur nach links; dabei rechnen sie nicht mit dem von rechts herannahenden Radfahrer", erklärt Volker Bandke vom ADFC Harburg.

Nur wenn kein Radweg ausgeschildert ist, dürfen Radfahrer am rechten Rand auf der Fahrbahn fahren. Das gilt auch für Radfahrergruppen über 15 Personen. Diese sind von der Radwegebenutzungspflicht ausgenommen. Hierbei dürfen sie maximal zu zweit nebeneinander fahren, solange keine anderen Verkehrsteilnehmer z.B. durch die Gruppengröße behindert werden.

Übrigens, Kinder bis zu acht Jahren müssen den Gehweg und bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres dürfen sie ihn benutzen. Aber nur die Kinder, nicht die Erwachsenen als Begleiter! Die Begleitpersonen dürfen nur dann den Gehweg mit dem Fahrrad benutzen, wenn er mit Schildern für Radfahrer freigegeben ist.

2. "Rennradfahrer müssen alle Radwege benutzen" - falsch!

Ist die Benutzung des Radweges nicht zumutbar, z.B. durch Glasscherben oder ähnlich gefährliche Gegenstände, dürfen Radfahrer und damit auch Rennradfahrer, die Fahrbahn am rechten Rand bis zur nächsten Wechselmöglichkeit benutzen.

Radrennsportler, die von der Benutzungspflicht für Radwege bei Trainingsfahrten befreit werden wollen, können eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen. Diese ist bei den Trainingsfahrten jeweils mitzuführen.

Im Vorfeld der Vattenfall Cyclassics am 15.08.2010 werden auch im Landkreis Harburg wieder viele Radrennsportler zu Trainingsfahrten unterwegs sein. Sie sollten hierbei nicht nur ihre Kraft und Kondition trainieren. "Gerade das Fahren in einer größeren Gruppe erfordert höchste Konzentration und will geübt sein. Windschattenfahren besteht aus mehr als nur dem Folgen des Vordermanns. Hier sind Reaktionsvermögen und Schnelligkeit, vor Allem aber auch das Mitdenken des Vordermannes gefordert, sonst sind bei plötzlichen Bremsvorgängen oder Spurwechseln böse Stürze und damit verbundene Verletzungen vorprogrammiert" weiß Norbert Stein von der RSG Blau-Weiss-Buchholz e.V.

Die Gesprächsrunde wird sich weiterhin mit dem Thema Radfahrer im Straßenverkehr befassen. Hierbei sollen möglichst viele Aspekte in die Beratungen mit einfließen und auch Experten anderer Behörden und Einrichtungen in die Gespräche mit einbezogen werden.

Fragen zum Thema beantwortet der Verkehrssicherheitsberater der PI Harburg, Dirk Poppinga unter der Telefonnummer 0 41 71 / 796 - 359.

Zwei Fotos sind in der digitalen Pressemappe der PI Harburg zum Download eingestellt.

Gruppe.jpg: Adolf Falken (v.l.), Volker Bandke, Gerd Schneidereit und Dork Poppinga bei ihrem ersten Treffen.

stein.jpg: Norbert Stein, 1. Vorsitzender RSG Blau-Weiss-Buchholz

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Harburg
Pressestelle
Jan Krüger
Telefon: 04181/285-2003 o. 0160/ 97271015
E-Mail: pressestelle (at) pi-harburg.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/harburg

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