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Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden

POL-HOL: Enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Schulen: Sieben Schulschwänzer festgestellt - Polizei führt regelmäßige Kontrollen durch -

Hameln (ots)

Schulschwänzen kann - so haben wissenschaftliche
Untersuchungen bereits in der Vergangenheit mehrfach festgestellt - 
der Einstieg in eine kriminelle Karriere bedeuten. All zu oft wird 
leider die unrechtmäßig erworbene Freizeit von Kindern und 
Jugendlichen dazu benutzt, Dummheiten bis hin zu Straftaten 
(Ladendiebstähle pp.) in dem Zeitraum zu begehen, in der sie 
eigentlich hätten in der Schule sein müssen.
Aus diesem Grunde hat sich das Polizeikommissariat Holzminden im 
Rahmen der präventiven Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität 
u.a. auch "auf die Fahnen geschrieben", dieser latenten Gefahr des 
Abgleitens in die Kriminalität durch gezielte 
Schulschwänzerkontrollen Einhalt zu gebieten.
Vor diesem Hintergrund führten Beamtinnen und Beamte Ende letzten 
Monats bereits die vierte Kontrolle dieser Art im Stadtgebiet von 
Holzminden durch. Dabei konnten sieben Schulschwänzer von den 
Beamtinnen und Beamten des Arbeitsfeldes Kinder- und 
Jugendkriminalität an den unterschiedlichsten Orten des Stadtgebietes
festgestellt und der Schule zugeführt werden. Sechs Jungen und ein 
Mädchen waren darunter im Alter von 14 bis 17 Jahren.
Bei den bisherigen drei Kontrollen dieses Jahres waren jeweils bis
zu 14 Kinder und Jugendliche festgestellt worden, die zur 
Kontrollzeit in den unterschiedlichsten Schulen der Stadt hätten sein
müssen.
Die Möglichkeit, diese Kontrollen in der entsprechenden Form 
durchführen zu können, ist möglich, weil eine enge Zusammenarbeit und
Abstimmung mit den Schulen - schon vor den Kontrollen - einhergeht.
Beim ersten festgestellten Verstoß bleibt es in aller Regel nach 
der Zuführung zur Schule bei einem ermahnenden Gespräch durch die 
Schule. Im Wiederholungsfalle, wenn erzieherische Gespräche durch die
Schule und Eltern keine Besserung erzielt haben, werden Anzeigen 
erstattet. Das Verfahren richtet sich dann gegen die Eltern, bei 
wiederholten Zuwiderhandlungen aber auch gegen den Jugendlichen 
selbst. In enger Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe können dann 
dem Jugendlichen bestimmte Auflagen wie die Ableistung von 
Sozialstunden bzw. Arbeitseinsätze auferlegt werden, schlimmstenfalls
sind auch Wochenendarreste in der Jugendvollzugsanstalt möglich.

Rückfragen bitte an:

Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
August-Wilhelm Winsmann
Telefon: (0 55 31) 9 58-1 22
Fax: (0 55 31) 9 58-1 50
E-Mail: auwi.winsmann@polizei.niedersachsen.de

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