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Polizei Dortmund

POL-DO: Versammlungslage am 22.08.2021 in Dortmund - Polizei geht aufgrund missverständlicher Berichterstattung in den Faktencheck

Dortmund (ots)

Lfd. Nr.: 0902

Am 22.08.2021 (Sonntag) fand in Dortmund eine Versammlung unter dem Titel "Bringin` it down - beständig und konsequent gegen rechte Strukturen" mit rund 350 Teilnehmern statt. Siehe dazu die Abschlusspressemeldung des PP Dortmund:

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/4999961

Durch gezielte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aus dem Bereich der Versammlung des linken politischen Spektrums soll in der Öffentlichkeit der belegbar falsche Eindruck entstehen, die Polizei Dortmund habe eine Demonstration durch eine von Rechtsextremisten bewohnte Straße in Dortmund-Dorstfeld verhindert. Im Gegenteil belegen die Fakten, dass alle Handlungen der Dortmunder Polizei darauf gerichtet waren, die angemeldete Versammlung zu ermöglichen und vor allen Dingen auch zu schützen. Aus diesem Grund hatte das PP Dortmund die Versammlung auch mit Auflagen bestätigt.

Die Polizei Dortmund sieht sich daher in der Pflicht, die folgenden unrichtigen Darstellungen mit Fakten richtig zu stellen:

1. Der Dortmunder Polizei wird aus der Versammlung heraus vorgeworfen, sie habe Teile der Demonstrationsroute an Rechtsextremisten übermittelt.

Die Dortmunder Polizei hat in den Tagen vor der Versammlungslage zahlreiche auch für Rechtsextremisten erkennbare Maßnahmen ergriffen, die dem Einsatzkonzept zum Schutz der Versammlung dienten. Die Wegstrecke, insbesondere in der Emscher- und Thusneldastraße, bezeichnete einen einsatzkritischen Bereich (Enge der Straße, Wohnhäuser von Rechtsextremisten mit der Möglichkeit von Übergriffen etc.), für den die Dortmunder Polizei wirksame Schutzmaßnahmen zum Schutz der linken Versammlung konzipierte. Ein Teil dieses Konzepts waren sehr klare und restriktive Gefährderansprachen mit den dort wohnhaften Rechtsextremisten. Es liegt in der Natur der Sache und bedarf normalerweise keinerlei Erklärung, dass derlei Gefährderansprachen mit den dort wohnenden Rechtsextremisten und auch die Einsatzvorbereitungen in diesen engen Straßen zum Bekanntwerden von Teilen der Versammlungsstrecke führen müssen. Die Dortmunder Polizei betont an dieser Stelle, dass diese Maßnahmen unabdingbar zum Schutz der Versammlungsteilnehmer zwingend erforderlich waren.

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass die Organisatoren der Versammlung bereits seit Anfang August Werbung mit Plakaten, Spuckis, etc. in der Öffentlichkeit für den engeren Versammlungsort Emscher- und Thusneldastraße betrieben haben. Unter anderem mit der "Abrissbirne" wolle man dem Bereich Emscher- und Thusneldastraße zuleibe rücken, so die Diktion in Veröffentlichungen in den sozialen Medien.

2. Der Dortmunder Polizei wird aus der Versammlung heraus vorgeworfen, sie habe die Adresse der Versammlungsanmelderin an den rechtsextremistischen Kläger weitergeleitet.

Diese Behauptung ist ebenfalls falsch. Eine Weitergabe der Personalien der Versammlungsanmelderin durch die Polizei erfolgte nicht. Tatsächlich war die Adresse der Anmelderin Bestandteil des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, welcher an alle Prozessbeteiligten, auch an den rechtsextremistischen Kläger, übersandt worden sind.

3. Der Dortmunder Polizei wird eine Verzögerungstaktik bei der Begleitung des verwaltungsgerichtlichen Entscheidungsprozesses vorgeworfen.

Auch diese Darstellung entbehrt jeglicher Grundlage und wird zurückgewiesen. Richtig ist vielmehr: Die Polizei Dortmund erhielt am Vormittag des 20.08.2021 über das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Kenntnis von den Klagen zweier Rechtsextremisten gegen die angemeldete Wegstrecke. Um 12.36 Uhr bat die Dortmunder Polizei aus Gründen der Aktentransparenz das Verwaltungsgericht, die gegenüber der Anmelderin erlassene Versammlungsbestätigung samt Auflagenbescheid schriftlich anzufordern. Es wurde darauf hingewiesen, dass die angeforderten Unterlagen persönliche Daten enthalten, die im laufenden Verfahren zu schützen sind.

Gleichzeitig übermittelte die Polizei noch vor 13.00 Uhr dezidiert begründete Antragserwiderungsschriftsätze an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Im gesamten Schriftverkehr der Dortmunder Polizei mit dem Verwaltungsgericht erfolgte keine Übermittlung einer Adresse der Anmelderin an das zuständige Gericht durch die Polizei. Das Gericht hat die Dortmunder Polizei auch nicht um die Herausgabe der Adresse ersucht, sondern in einem Telefonat zu erkennen gegeben, dass die Anmelderin dem Gericht bekannt sei.

Es gehört zwar nicht zur Aufgabe der Polizei, in einem gerichtlichen Verfahren die Informationen gegenüber den Prozessbeteiligten sicherzustellen. Diese Verfahrenshoheit liegt allein beim Gericht. Trotzdem wurde die Anmelderin der Versammlung gegen 15.30 Uhr durch die Polizei über das laufende Verfahren informiert.

Eine Verzögerung hat es seitens der Polizei nicht gegeben.

Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Pressestelle
Oliver Peiler
Telefon: 0231-132 1020
Fax: 0231-132 9733
E-Mail: pressestelle.dortmund@polizei.nrw.de
https://dortmund.polizei.nrw/

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