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POL-ME: Verstärkte Alkohol- und Drogenkontrollen im Straßenverkehr auch über den Jahreswechsel ! - Kreis Mettmann - 1912142

POL-ME: Verstärkte Alkohol- und Drogenkontrollen im Straßenverkehr auch über den Jahreswechsel ! - Kreis Mettmann - 1912142
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Mettmann (ots)

Obwohl die Kreispolizeibehörde Mettmann vor den vergangenen Weihnachtstagen ausdrücklich vor einer Verkehrsteilnahme unter Alkohol- oder warnte und parallel dazu gezielte Kontrollmaßnahmen ankündigte (siehe unsere Pressemitteilungen / ots 1911136 v. 29.11. 2019), kam es auch an den vergangenen Festtagen und dem folgenden Wochenende leider wieder zu Alkohol- und Drogenfahrten, die teilweise mit und ohne Schadensverlauf, in der Regel aber mit der polizeilichen Sicherstellung oder Beschlagnahme von Führerscheinen sowie der Erstattung von Anzeigen endeten (siehe dazu beispielsweise auch unsere Pressemitteilung / ots 1912136 v. 27.12.2019).

   --- Alkohol- und Drogenkontrollen auch zum Jahreswechsel ---

Vor dem traurigen Hintergrund dieser Erfahrungen, gepaart mit dem polizeilichen Wissen um eine hohe Dunkelziffer nicht erkannter Alkohol- und Drogenfahrten, verstärkt die Polizei im Kreis Mettmann auch rund um den bevorstehenden Jahreswechsel 2019 / 2020 ihre Maßnahmen zur Verhinderung von Alkohol- und Drogenunfällen in bereits gewohnter Art und Weise. Denn wer sich alkoholisiert, unter Einfluss von Drogen oder anderen berauschenden Mitteln ans Steuer eines Kraftfahrzeugs oder an den Lenker eines Zweirades setzt, gefährdet sich und andere.

Die Kreispolizeibehörde Mettmann wird auch weiterhin versuchen, unvernünftige Fahrzeugführerinnen und -führer möglichst rechtzeitig aus dem Verkehr zu ziehen, bevor schlimme Folgen zu beklagen sind. Ertappte "Alkohol- und Drogensünder" müssen dann mit spürbaren Konsequenzen rechnen. Hohe Geldbußen, Fahrverbote und Punkte in Flensburg in leichteren, der Komplettverlust des Führerscheins, hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafen in schwereren Fällen, sind dann wohl ein denkbar schlechter Einstieg in das neue Jahr 2020.

Die Polizei appelliert darum erneut an alle Verkehrsteilnehmer, nach den Silvesterfeierlichkeiten die Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs sowie von Taxen und Mietwagen zu nutzen oder auf andere Art und Weise einen sicheren Heimtransport zu organisieren und durchzuführen. Gleiches gilt auch nach durchzechter Nacht am folgenden Neujahrstag. Denn auch der oft unterschätzte Restalkohol birgt gleiche Gefahren und Konsequenzen im Straßenverkehr.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
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