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Polizeipräsidium Südosthessen

POL-OF: Verkehrsspezialisten nahmen erneut gewerblichen Güter- und Personenverkehr ins Visier - Autobahn 45
Parkplatz Pfingstweide

POL-OF: Verkehrsspezialisten nahmen erneut gewerblichen Güter- und Personenverkehr ins Visier - Autobahn 45 / Parkplatz Pfingstweide
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Hanau und Main-Kinzig-Kreis (ots)

(fg) Insgesamt 45 Kontrollkräfte haben am Dienstag zwischen 9 Uhr und 16 Uhr erneut ein Auge auf den gewerblichen Güter- und Personenverkehr gerichtet. Zusammen mit dem Zoll und dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) richteten Beamtinnen und Beamten der Verkehrsinspektion auf dem Parkplatz Pfingstweide eine Kontrollstelle ein und zogen über mehrere Stunden den Verkehr von der Autobahn 45, der in Fahrtrichtung Gießen unterwegs war. An der Kontrolle waren Schwerverkehrskontrolleure aus den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen (Polizeipräsidien Südosthessen, Südhessen und Mittelhessen) beteiligt. Weiterhin unterstützten Spezialisten der Urkundenprüfstelle des Polizeipräsidiums Südosthessen. Im Rahmen der Kontrollmaßnahme wurden insgesamt 65 Lastkraftwagen detailliert untersucht.

Am Nachmittag standen mehrere zum Teil außergewöhnliche Fälle zu Buche, die die gesamte Bandbreite der Verstöße im Schwerlastverkehr aufzeigten:

Autotransporter - Überhöhe und Überlänge

Ein slowenischer Autotransporter überschritt sowohl die zulässige Fahrzeughöhe als auch die zulässige Fahrzeuglänge, ohne die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen vorweisen zu können. Zur Reduzierung der Maße musste ein transportiertes Fahrzeug abgeladen werden, bevor der Lastkraftwagen weiterfahren durfte.

Drei kontrollierte Holztransporter: Überladung, mangelhafte Ladungssicherung, Kabotageverstoß

Ein Langholztransporter wurde mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 46,2 bei erlaubten 40 Tonnen festgestellt. Die Weiterfahrt wurde zunächst untersagt. Ein niederländischer Holztransporter war um etwa vier Tonnen überladen, wies erhebliche Mängel in der Ladungssicherung auf und erfüllte die Voraussetzungen des zulässigen Binnenverkehrs nicht; somit lag ein Verstoß gegen die Kabotagevorschriften vor. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Entladung angeordnet.

Ein Langholztransporter aus dem Landkreis Olpe war ebenfalls um vier Tonnen überladen und überschritt gleichzeitig die zulässige Gesamtlänge, ohne die hierfür erforderlichen Genehmigungen vorweisen zu können.

Altmetalltransporter: Überhöhe und gefährlicher Reifenmangel

Ein Altmetalltransporter mit deutscher Länderkennung überschritt die zulässige Höhe von vier Metern und konnte keine entsprechende Genehmigung vorweisen. Zusätzlich wurde ein schwerer Reifenmangel festgestellt; in der Reifendecke befand sich ein Loch, aus dem bereits die Karkasse hervortrat. Ehe der LKW-Lenker weiterfahren konnte, musste der Reifen vor Ort gewechselt und die Gesamthöhe reduziert werden.

Offenbar manipulierte Frachtunterlagen

Bei einem Sprinter, an dem rumänische Kennzeichenschilder angebracht waren, stellten die Verkehrsspezialisten offenbar manipulierte Frachtunterlagen fest; womöglich sollte dies zur Verschleierung von Inlandsfahrten dienen. Entsprechende Ermittlungen wurden eingeleitet.

Sattelzug: mangelhafte Bremsanlage und unzureichende Ladungssicherung

Bei einem türkischen Sattelzug wurden erhebliche Mängel an der Bremsanlage der Zugmaschine festgestellt. Die Ladungssicherung der transportierten Reifen entsprach ebenfalls nicht den gesetzlichen Anforderungen. Auch hier wurde die Weiterfahrt zunächst untersagt.

Wohnmobiltransporter: beschädigte Zurrgurte und unzulässige Eigenumbauten

Bei einer Sattelzugmaschine aus Italien, die Wohnmobile transportierte, waren mehrere der verwendeten Zurrgurte beschädigt oder nicht vorschriftsmäßig angebracht. Zudem wurden am Auflieger wohl nachträglich und unzulässig in Eigenleistung Fahrzeugteile montiert. Auch hier musste der Fahrer tätig werden, um weiterfahren zu dürfen.

Großraum- / Schwerlasttransport: fehlende Genehmigungen und Überladung

Ein Großraumschwerlasttransport mit polnischer Länderkennung überschritt sowohl die zulässige Länge als auch die Breite, ohne die dafür notwendigen Genehmigungen zu besitzen. Zusätzlich lag eine Überladung von knapp fünf Tonnen vor.

Insgesamt ahndeten die Spezialisten zwei Strafverfahren, 16 Verstöße gegen die Sozialvorschriften, fünf Verstöße gegen die Ladungssicherung, drei Verstöße wegen Überladung und fünf teils gravierende Fahrzeugmängel. Allein die Höhe der Sicherheitsleistungen belief sich auf rund 10.500 Euro. Bei der Kontrollaktion waren zudem bei fast jedem zweiten Lastkraftwagen Beanstandungen vorhanden. Die aufgedeckten Verstöße zeigen, dass stete Kontrollen im Bereich des Güterverkehrs notwendig sind. Schwere Unfälle unter Beteiligung von Lastwagen sind keine Seltenheit und gilt es zu verhindern. Die Polizisten werden auch weiterhin ein Augenmerk auf den gewerblichen Verkehr haben und weitere zielgerichtete Kontrollen durchführen.

Hinweis: Dieser Meldung sind zwei Bilder beigefügt (Quelle: PP Südosthessen).

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