PP Ravensburg: Meldungen aus dem Bodenseekreis
Bodenseekreis (ots)
Langenargen
Leichtsinniges Verhalten eines Radfahrers führt zu Verletzten
Am Samstag um 23:09 Uhr kam es auf dem Radweg entlang der L 334 in Langenargen zu einem Unfall mit zwei verletzten Radfahrern, da einer der Beteiligten leichtsinnig ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs war und dazu nicht auf der rechten Seite fuhr. Wie die eingesetzte Streifenbesatzung des Polizeireviers Friedrichshafen bislang in Erfahrung bringen konnte, fuhr der 24-jährige Lenker eines Pedelec den baulich getrennten Radweg parallel zur L 334 in Fahrtrichtung Langenargen. Anstatt mit einer Beleuchtung am Fahrrad, machte er sich lediglich mit seiner Handytaschenlampe etwas Licht. Darüber hinaus missachtete er wohl das Rechtsfahrgebot, was dazu führte, dass er mit einem entgegenkommenden Pedelecfahrer zusammenstieß. Dabei kamen beide Radfahrer zu Fall und erlitten jeweils leichte Verletzungen wie Schürfwunden und Blutergüsse. Eine ärztliche Versorgung vor Ort war jedoch nicht notwendig. An beiden Pedelecs entstand jeweils ein Sachschaden von mehreren hundert Euro. Die Beamten haben die entsprechenden Ermittlungen übernommen und ein Strafverfahren eingeleitet.
Tettnang
Radfahrer fährt aufgrund Trunkenheit in ein stehendes Auto
Wohl aufgrund des zu hohen Genusses von alkoholischen Getränken fuhr am Samstag um 16:59 Uhr in der Ravensburger Straße in Tettnang ein Radfahrer gegen ein wartendes Auto und verletzte sich dabei leicht. Dabei zeigte sich den Beamten des Polizeireviers Friedrichshafen, dass der Radfahrer beim Abbiegen nach rechts in die Jahnstraße den Kurvenradius zu weit zog und daher in die Fahrerseite eines dort an der Kreuzung wartenden Audis prallte. Da die Beamten während der Unfallaufnahme bei dem 48-jährigen Radfahrer einen deutlichen Alkoholgeruch wahrnehmen konnten, führten sie noch vor Ort einen Alkoholtest durch, welcher bestätigte, dass der Radfahrer wohl zu tief in das Glas geschaut hat. Sie nahmen ihn daraufhin mit in ein Klinikum, um eine Blutentnahme durchzuführen. Die Beamten untersagte dem Radfahrer für den Rest des Tages nochmals Fahrrad zu fahren. Während an dem Audi mit 3.000 Euro lediglich Sachschaden entstand, wurde der Radfahrer bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt. Obwohl der Rettungsdienst vor Ort war, wurde von dem Radfahrer jedoch eine entsprechende Behandlung abgelehnt.
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