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Polizei Düsseldorf

POL-D: Von kommunaler in staatliche Verwaltung - 80 Jahre staatliche Polizei in Düsseldorf

Düsseldorf (ots)

Am 1. Juli 2006 jährt sich zum 80. Mal der Tag,
an dem die Düsseldorfer Polizei von kommunaler in staatliche 
Verwaltung übergegangen ist. Hans Langels, zuvor Landgerichtsdirektor
in Berlin, wurde der erste staatliche Polizeipräsident in der Stadt 
Düsseldorf. Bis zum 30. Juni 1926 galt auch in Düsseldorf der 
Grundsatz, dass die Polizeiverwaltung in den Städten von den 
Bürgermeistern im Namen Preußens geführt wurde.
Das preußische Innenministerium gab mit Erlass vom 25.2.1920 die 
Absicht bekannt, in bestimmten Städten der Rheinprovinz und der 
Provinz Westfalen die Sicherheitspolizei staatlichen 
Polizeiverwaltern zu übertragen. Zu diesen zählte  unter anderem auch
die Stadt Düsseldorf. Der damalige Düsseldorfer Oberbürgermeister 
Carl Christian Schmidt unterrichtete seine Beigeordnete davon, dass 
wegen der Verstaatlichung der Polizei in Kürze Verhandlungen mit der 
preußischen Staatsregierung aufgenommen werden sollten. Der Bereich 
der "Sicherheitspolizei" sollte in die Hände des Staates gelegt 
werden, während die sogenannte "Wohlfahrtspolizei" in städtischer 
Verantwortung verbleiben sollte. Im Dezember des Jahres 1920 stellte 
der preußische Innenminister dann per Erlass klar, welche Bereiche 
der Polizei nun unter staatliche Verantwortung gestellt werden 
sollten. Es handelte sich um die Sicherheitspolizei "im engeren 
Sinne" (die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und 
Sicherheit auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie an 
anderen öffentlichen Orten aller Art einschließlich des 
Nachtwachendienstes und der Überwachung der Gast- und 
Schankwirtschaften), die politische Polizei (einschließlich der 
Presse-, Vereins- und Verwaltungspolizei), die Kriminalpolizei und 
die Fremdenpolizei (einschließlich des Meldewesen).
Am 4. Februar 1921 forderte der Innenminister die in Frage 
kommenden Städte auf, die Vorbereitungen so zu beschleunigen, dass 
die Übernahme der Polizei durch den Staat zum 1. April 1921 erfolgen 
könne. Es sollte jedoch noch über fünf Jahre dauern, bis die Polizei 
in Düsseldorf verstaatlicht wurde. Am 8. März 1921 war Düsseldorf 
zunächst von den Belgiern, einen Monat spätern dann von den Franzosen
besetzt worden, um den Reparationszahlungen an die Alliierten so 
Nachdruck zu verleihen. Die Besetzung durch fremde Truppen dauerte 
bis zum August 1925. Sofort nach dem Abzug der französischen Truppen 
wurden die Vorbereitungen für die Verstaatlichung der Düsseldorfer 
Polizei wieder aufgenommen.
Am 10. März 1926 wurde Hans Langels "mit der einstweiligen 
Wahrnehmung der Überleitungsgeschäfte zur Errichtung einer 
staatlichen Polizeiverwaltung in Düsseldorf und mit der Verwaltung 
der Stelle des Polizeipräsidenten in Düsseldorf" beauftragt. Mit 
Wirkung vom 1. Juli 1926 trat dann das zuvor durch den preußischen 
Minister des Innern festgelegte Regulativ zur Verstaatlichung der 
Düsseldorfer Polizei in Kraft. Am 29. März 1933 beurlaubten die 
nationalsozialistischen Machthaber mit sofortiger Wirkung 
Polizeipräsident Langels, mit Beschluss des preußischen 
Staatsministeriums vom 5. Mai 1933 wurde er in den einstweiligen 
Ruhestand und schließlich am 3. Oktober 1933 auf Grundlage des 
Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums zum 1. Februar 
1934 in den Ruhestand versetzt.

Rückfragen bitte an:

Polizei Düsseldorf
Pressestelle

Telefon: 0211-870 2002 bis 2007
Fax: 0211-870 2008
http://www.polizei.nrw.de/duesseldorf/

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