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Polizei Düsseldorf

POL-D: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen ehemaligen Vorstand der IKB AG

Düsseldorf (ots)

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat gegen den
ehemaligen Vorstandssprecher der IKB AG, Stefan Ortseifen, vor der 
Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Düssel¬dorf Anklage wegen der
Vorwürfe der Börsenpreismanipulation (§§ 38 Abs. 2, 39 Abs. 2 Nr. 11,
20 a Abs. 1, Nr. 1 WpHG) und der Untreue (§ 266 StGB) in vier Fällen 
erhoben.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 20. Juli 2007 eine 
Pressemitteilung des Vorstandes veröffentlicht zu haben, in der die 
wirtschaftliche Betroffenheit der Bank von der sich anbahnenden 
internationalen Finanzmarktkrise bewusst irreführend zu positiv 
dargestellt wurde. Der Angeschuldigte erreichte damit, dass Anleger 
und Investoren wieder vermehrt IKB - Aktien ankauften und somit der 
Börsenkurs kurzzeitig gestützt wurde.
Nur eine Woche nach der Pressemitteilung stand die IKB AG aufgrund 
des Umfanges der getätigten Anlagen mit Bezug zum US - amerikanischen
Hypothekenmarkt kurz vor der Insolvenz. Ab dem 30. Juli 2007 kam es 
daher zu erdrutschartigen Kursverlusten.
Der Tatnachweis einer Untreue durch die verlustreichen 
Wertpapiergeschäfte war nicht mit der erforderlichen Sicherheit zu 
führen. Den beschuldigten Vorstandsmitgliedern der Bank war zugute zu
halten, dass sie bei ihren Entscheidungen zum Ausbau der Investments 
von den jahrelang erzielten hohen Erträgen geleitet wurden und nicht 
von existenzbedrohenden Risiken für die Bank ausgingen. Ihnen wäre in
diesem Zusammenhang allenfalls der Vorwurf des - straflosen - 
fahrlässigen Handelns zu machen.
Darüber hinaus wird dem Angeschuldigten zur Last gelegt, 
pflichtwidrig das Vermögen der IKB AG in Höhe von ca. 120.000,- EUR 
geschädigt zu haben, in dem er in drei Fällen umfangreiche 
Bauvorhaben an dem von ihm bewohnten jedoch der Bank gehörenden 
"Vorstandshaus" vornehmen und durch die IKB AG bezahlen ließ. Obwohl 
er alleiniger dauerhafter Nutznießer des erhöhten Wohnwertes war, 
wurde die von ihm entrichtete Miete nicht angepasst.
In einem weiteren Fall bestellte der Angeschuldigte hochwertige 
Lautsprecherboxen und rechnete diese ohne Genehmigung  über die Bank 
ab.
Gegen zwei weitere ehemalige Vorstandsmitglieder der IKB AG ist wegen
der bankinternen Handhabung der Baumaßnahmen an "Vorstandshäusern" 
der Erlass von Strafbefehlen beim Amtsgericht Düsseldorf beantragt 
worden.
Bezüglich des Vorwurfs der möglichen Falschbilanzierung (§ 331 
HGB) laufen noch ergänzende Ermittlungen.
Düsseldorf, den 01. Juli 2009
Marx-Manthey
Oberstaatsanwalt
Rückfragen bitte an
Michael Marx-Manthey
Pressedezernent der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen
Tel. 0211 6025 - 2528
Fax 0211 6025 - 2996 
michael.marxmanthey@sta-duesseldorf.nrw.de
www.sta-duesseldorf.nrw.de
Fritz-Roeber-Str.  2
40213 Düsseldorf
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