Landespolizeiinspektion Nordhausen
LPI-NDH: Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt "Überprüfung der Fahrtauglichkeit" im Landkreis Nordhausen
Nordhausen (ots)
Die Beamtinnen und Beamten des Inspektionsdienst Nordhausen führten in den vergangenen Tagen verstärkt Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt "Überprüfung der Fahrtauglichkeit" im Landkreis Nordhausen durch. Ziel des hohen Kontrolldrucks ist die Reduzierung einer der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr.
Bei den durchgeführten Verkehrskontrollen mussten die Beamten mehrere Verstöße zur Anzeige bringen.
Ein Verkehrsteilnehmer hatte am Freitag augenscheinlich noch Restalkohol vom Vatertag im Körper. Der abgegeben Atemalkoholwert ergab bei der Messung 0,72 Promille. In weitere Folge wurde auf der hiesigen Dienststelle eine gerichtsverwertbare Atemalkoholmessung durchgeführt.
Weiterhin standen drei weitere Kraftfahrzeugführer augenscheinlich unter dem Einfluss berauschender Mittel. Der jeweils durchgeführte Drogenvortest zeigte ein postives Ergebnis auf die Subtanzen THC und Amphetamin an. Die Blutentnahme und Untesagung der Weiterfahrt waren hier jeweils die weiteren Maßnahmen.
Bei der Verkehrskontrolle einer 37-Jährigen am Samstag in der Ortslage Holbach zeigte der Drogenvortest den Konsum von THC an. Ein entsprechendes Atest eines Arztes konnte die Dame den Beamten nicht vorlegen, sodass auch hier die Blutentnahme im Südharzklinikum durchgeführt werden musste.
Eine etwas kuriose Feststellung mussten die Beamten am Sonntagmorgen in Lipprechterode zur Anzeige bringen. Der Geschädigte einer Unfallflucht meldet sich kurz nach Mitternacht bei der Landeseinsatzzentrale in Erfurt, um die Beschädigung seines PKW anzuzeigen. Der 40-Jährige schilderte den eingesetzten Beamten die Unfallgang, bei dem die Schäden an seinem Fahrzeug entstanden sein sollen. Die Beamten versuchten in weiterer Folge den Verursacher in der Ortslage ausfindigig zu machen und kehrten kurze Zeit später wieder zurück zum Geschädigten. Jedoch mussten die Beamten feststellen, dass der 40-Jährige sein Fahrzeug bewegt haben musste. Der 40-Jährige wurde mit dem Verdacht konfrontiert, sein Fahrzeug nach Hause in die Garage gefahren zu haben. Ein im Vorfeld durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei dem 40-Jährigen einen Wert von 1,52 Promille. Auch in diesem Sachverhalt wurde neben der Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
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